Im Tiny House gemeldet,
in der Welt zu Hause…

Wo wohnen digitale Nomaden? Genau: heute hier, morgen dort. Irgendwo im Nirgendwo. Dort, wo es schön ist. Das sind allerdings alle keine Meldeadressen, die eine Behörde akzeptieren würde. Die Frage ist daher: Welche Meldeadresse haben digitale Nomaden? Und da kommt das Tiny House ins Spiel.

Tiny Houses: eine sinnvolle Option für digitale Nomaden?

Warum ist ein Tiny House eine beliebte Anschaffung unter digitalen Nomaden? Man könnte meinen, dass die freiheitsliebenden Menschen ihr Haus einfach mit auf die Reise nehmen. Tatsächlich ist das aber nicht der Grund. Wer durch die Weiten Südamerikas streifen möchte oder das Flair der Westküste in den Vereinigten Staaten aufsaugen will, kann selbst das kleinste Haus auf Rädern nicht überall hin mitnehmen. Coworking ist hier als Modell deutlich besser geeignet.

Ein Tiny House hat jedoch andere Vorzüge: Es braucht wenig Platz, erfordert nicht viel Unterhalt und ist nicht nachtragend, wenn es über Monate leersteht. Es eignet sich daher ideal als Homebase für digitale Nomaden.

Gut zu wissen: Die Meldeadresse muss nicht zwangsläufig der (aktuelle) Wohnsitz sein. Wer das Tiny House regelmäßig nutzt, hier postalisch erreichbar ist und plant, es auch weiterhin (gelegentlich) als Wohnort anzusteuern, kann sich hier melden.

Meldeadresse in Deutschland: Das sind mögliche Vorteile

Warum ist es überhaupt sinnvoll, in Deutschland gemeldet zu sein, wenn man in der Welt zu Hause ist? Die wesentlichen Vorteile sind rechtlicher und bürokratischer Natur. Zum Beispiel dürfen nur Personen mit gemeldeter Adresse in Deutschland eine deutsche Krankenversicherung abschließen (die auch fürs Ausland gilt).

Auch eine Gewerbeanmeldung ist möglich. Einnahmen im Allgemeinen sind hingegen nicht an den Wohnort gebunden, Gleiches gilt für die Steuern. Sie fallen meist dort an, wo die Leistung erbracht wird. Digitale Nomaden sollten daher prüfen, ob sie im Ausland, in dem sie gerade arbeiten, eventuell steuerpflichtig sind.

Nicht zuletzt ist eine Heimatadresse in Deutschland auch ein praktischer Vorteil: Das Minihaus lässt sich mit wenig Aufwand unterhalten und bietet für die Zeit in Deutschland eine heimelige Unterkunft.

Alles geklärt! Dann nichts wie los – oder?

Wer sich dazu entscheidet, gemeldet zu bleiben, kann spontan ins Ausland aufbrechen. Innerhalb der Europäischen Union besteht Freizügigkeit: heute Madrid, morgen Paris und übermorgen Mailand ist kein Problem.

Anders sieht es aus, wenn es digitale Nomaden in die USA, nach Kanada oder in ein anderes fernes Land zieht. Dann gelten jeweils individuelle Einreisebestimmungen.

Visum für die Einreise: Wann ist es nötig?

Wer in außereuropäische Länder reisen möchte, benötigt häufig ein Visum. Für die Eineise in die USA mit einem ESTA und mit dem eTA für die Einreise nach Kanada gibt es auch vereinfachte Einreisegenehmigungen. Vorteil: Beide lassen sich im Internet in wenigen Minuten beantragen.

Das ESTA ist ab Beantragung zwei Jahre gültig und erlaubt unbegrenzt viele Einreisen in die USA. Der Aufenthalt ist jeweils auf maximal 90 Tage beschränkt. Die Kosten liegen bei 34,95 Euro. Eine eTA für Kanada funktioniert ähnlich, der längstmögliche Aufenthalt beträgt sechs Monate, die Gültigkeit fünf Jahre. Die Kosten für eine eTA belaufen sich auf 24,95 Euro.

Und wenn Nordamerika keine Inspirationen mehr liefert? Dann geht es weiter nach Myanmar, Kenia oder Kuba, die auf dem Digital Nomad Index noch zu den Geheimtipps gehören. Aber digitale Nomaden sind hier bekanntlich frei in ihrer Wahl und entscheiden spontan. Das Internet ermöglicht auch das: Visa für viele weitere Länder sind online in wenigen Minuten zu beantragen.

Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Land ab, ein wenig Vorlauf bedarf die Weltreise daher schon. Das ist zum Glück kein Problem, wenn in Deutschland das Tiny House wartet: Hier lässt es sich zwischen den Welten wunderbar entspannen.

Bildquellen: grinvalds / iStock.com (Bild 1), ViewApart / iStock.com (Bild 2), Peggy und Marco Lachmann-Anke / pixabay.com (Bild 3), Manjurul / iStock.com (Bild 4).

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