Die Nadeln im Heuhaufen:
Grundstücke für Tiny Houses und Modulhäuser


Tiny House auf naturnahmen Grundstück

„Klein und günstig“ muss – von der Attraktivität der Lage einmal ganz abgesehen – nicht zwangsläufig schon die Lösung beinhalten: Wenn es nicht zu den Vorgaben des Bebauungsplans passt (oder die Umgebungsbebauung einen völlig anderen Charakter hat), dann kann das kleine kubische Modulhaus, das Sie sich vielleicht ausgeguckt haben, an diesem Ort möglicherweise nicht aufgestellt werden … Aus solchen und vielen anderen Gründen kann sich die Suche nach einem für ein Minihaus infrage kommenden Grundstück oftmals schwierig gestalten.

Aus diesem Grund haben wir mit den führenden Tiny-House-Experten das umfangreiche E-Book „Ratgeber zum Baurecht und für die erfolgreiche Grundstücksuche“ ins Leben gerufen. Durch einen Klick auf den folgenden Button gelangen Sie auf eine Informationsseite, mit allen weiteren Informationen zu diesem E-Book.

E-Book anschauen

Unsere folgende Standplatz- und Grundstück-Börse soll bei der Suche helfen. Bei uns finden Sie Standplätze oder Bauplätze für Tiny Houses und Minihäuser, die aktuell zu mieten oder zu pachten sind, oder zum Verkauf stehen.

Kauf, Pacht oder Miete – worin liegen Vor- und Nachteile bzw. der Unterschied? Lesen Sie hierzu unsere Erläuterungen!
 

Aktuelle Grundstücksangebote


Baugrundstück für 1-2 Tiny Houses/Wohnmodule (Pacht)

02763 Zittau – 7 Stellplätze für Tiny Houses (Pacht)

8 Standplätze für Tiny Houses (Pacht)

Mehrere Standplätze in Tiny-House-Dorf (Miete)

Baugrundstück für Minihaus (Kauf)

Standplatz für Tiny House (Pacht)

2 Bauplätze für Tiny Houses (Pacht)

Baugrundstück für Tiny House/Modulhaus (Pacht)

Standplatz für Tiny House (Pacht)

Baugrundstück für Tiny House/Modulhaus (Pacht)

26 Standplätze für Tiny Houses/Wohnmodule (Pacht)

Baugrund mit max. 4 Plätzen für kleine Häuser (Kauf)

4-6 Standplätze für Tiny Houses (Pacht)

2 Standplätze für Tiny Houses (Pacht)


 
Disclaimer: Die Informationen zu den einzelnen Angeboten stammen von den Eigentümern. Auch wenn wir bestrebt sind, vor einem Eintrag baurechtliche und sonstige relevante Belange abzuklären, erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Bei Interesse an dem einen oder anderen Grundstück vergewissern Sie sich bitte, dass eine Platzierung speziell Ihres Hauses mit dem lokalen Bebauungsplan konform ist.

Wenn Sie selber Grundstückseigentümer oder Gemeindevertreter sind und ein entsprechendes Grundstück – ggf. auch mit mehreren Bau- oder Stellplätzen – anbieten können, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

 


Tiny House Planungs-Tool

Damit Sie bei der Vielzahl an Tiny-House-Herstellern den Durchblick behalten und sich ganz bequem von zu Hause aus einen Überblick verschaffen können, haben wir zusammen mit den führenden Tiny-House-Experten das folgende kostenlose „Tiny House“- Planungs-Tool ins Leben gerufen. Dieses funktioniert dabei nach folgendem Grundsatz: 1. Bedarf festlegen, 2. Passende Anbieter finden, 3. Inspirieren lassen (Beispiele, Ideen, etc.), 4. Tipps zur Planung erhalten. Wir wünschen viel Spaß und Erfolg damit:)

Finden Sie jetzt mit unserem Tiny House Planungs-Tool das perfekte Tiny House!

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Kauf, Pacht oder Miete?

Wer das nötige “Kleingeld” hat und nicht unbedingt gemeinschaftlich wohnen möchte, wird sich nach einem Baugrundstück zum Kauf umsehen. Mit Grundeigentum geht man als Bauherr oder Bauherrin zwar die meisten Verpflichtungen ein, hat aber in der Regel auch den größten individuellen Gestaltungsfreiraum. Für viele Bauherren muss es jedoch nicht unbedingt ein Grundstück zum Kaufen sein, denn: Miet- oder Pachtgrundstücke kommen der Idee von Flexibilität und Kostenersparnis natürlich am nächsten.

Baugrund zur Pacht wird z.B. von Grundstückseigentümern angeboten, die Bauland besitzen, dies in absehbarer Zeit nicht selbst bebauen wollen, jedoch an einer Zwischennutzung interessiert sind. Die Zwischennutzung kann durch Gartenbau, aber auch durch die Bebauung mit transportablen Wohneinheiten erfolgen, wobei die Verpachtung zu Wohnzwecken den größeren Gewinn verspricht. Die Pacht eines Grundstücks unterscheidet von der Miete durch die sog. mögliche Fruchtziehung. Der Begriff “Fruchtziehung” kann wörtlich genommen werden – man darf also z.B. Obst von auf dem Grundstück befindlichen Obstbäumen selbst ernten oder Fische aus dem Teich angeln – aber auch im übertragenen Sinn: Der Pächter darf das Grundstück und ggf. mitgepachtete Räumlichkeiten zur Erzielung von Einnahmen nutzen.

Grundstücke zur Miete dürfen lediglich für den Aufenthalt (ggf. also zum Wohnen) genutzt werden. Für Standplätze auf Campingplätzen werden daher in der Regel Mietverträge geschlossen, für Parzellen in Siedlungsprojekten können es auch Pachtverträge sein.

Was die Erschließungskosten betrifft, so trägt diese in der Regel der Grundstückseigentümer. Vermietet oder verpachtet er sein Grundstück wird er – um diese Ausgaben wieder reinzuholen – die Kosten auf die Miete oder den Pachtzins umlegen. Denkbar sind aber auch Verträge, mit denen sich der Mieter oder Pächter bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen, um im Gegenzug eine sehr geringe Miete bzw. Pacht zahlen zu müssen. Solche Vereinbarungen lohnen sich für Bauherren aber natürlich nur bei sehr langfristigen Verträgen.


Stellplatz oder Standplatz?

In unserer Beratungsarbeit unterscheiden wir zwischen Stand- und Stellplatz. Diese Unterscheidung ergibt sich aus dem Baurecht (und auch aus der Ausweisung von Plätzen in Campingparks). Genaugenommen dienen Stellplätze nur zum Abstellen von Fahrzeugen: Auf Privatgrundstücken wird darauf z.B. ein Pkw geparkt, es kann hier aber auch ein Wohnmobil oder ein Tiny House (ohne Nutzung) abgestellt werden – die „gebäudegleiche Wirkung“ darf in diesem Fall (insbesondere nahe der Grundstückgrenze) dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Ein Tiny House, das zu Wohnzwecken genutzt wird, darf dagegen nicht auf einem Stellplatz stehen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe häufig vermischt: Besonders im Zusammenhang mit dem Platzieren von Tiny Houses auf Campingplätzen wird gerne von „Stellplätzen“ gesprochen. Streng genommen müssten abgetrennte Parzellen für (nicht nur Dauer-)Campinggäste als Standplätze bezeichnet werden – diesen kann ein separater Stellplatz für einen Pkw zugeordnet sein. Für Wohnmobile auf der Durchreise gibt es (Übernachtungs-)Stellplätze.
Standplätze zur Miete oder Pacht werden in der Regel mit Infrastruktur angeboten. Bei kompletten Grundstücken kann man sich als Mieter oder Pächter selber um die Anschlüsse, die Gründung des Standplatzes (Verfestigung, Punktfundamente etc.) und die Zuwegung kümmern müssen.

Bildnachweis Header: St. John Imagery / Shutterstock.

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