Was ist besser?
Leibrente oder Umkehrhypothek
Eine Immobilie kann zwar Sicherheit beiten, aber selbst Eigenheimbesitzer können ins Rentenalter kommen und feststellen, dass die Rente nicht ausreicht, um den Lebensabend sorglos genießen zu können. Da dies gar nicht selten der Fall ist, liegen Finanzierungsmodelle im Trend, bei denen die eigene Immobilie gewinnbringend veräußert wird, ohne das eigene Wohnrecht darin einzubüßen. Mit der Leibrente und der Umkehrhypothek stehen zwei solcher Optionen auf dem Immobilienmarkt zur Verfügung, die sich speziell an Rentner richten. Wir möchten diese beiden Geschäftsmodelle, mit denen ein lebenslanges Wohnrecht im eigenen Haus verbunden ist, vorstellen und miteinander vergleichen. Wir erläutern Ihnen auch, für welche Zielgruppe sich welches Modell am ehesten anbietet …
Was ist die Leibrente?
Bei der Leibrente wird die eigene Immobilie verkauft, während man selbst in Form einer Rente eine regelmäßige Zahlung erhält. Die Leibrente wird notariell beglaubigt und die Zahlungen enden erst mit dem Tod. Die Höhe der Zahlungen richtet sich deshalb neben dem Immobilienwert an der eigenen Lebenserwartung. Im Endeffekt profitiert die Bank bei einem frühzeitigen Ableben, während sie in dem Fall, dass der eigene Tod später als kalkuliert eintritt, Verluste macht. Das klingt makaber, aber darum geht es bei diesem Geschäftsmodell. Bei der Umkehrhypothek ist dies nicht anders.
Wichtig ist allerdings, dass eine Immobilienverrentung mit Wohnrecht mit der Pflicht zur Pflege und Instandhaltung der Immobilie einhergeht. Hier bieten manche Institute jedoch die Übernahme von Instandhaltungspflichten an. Durch die vollständige Abgabe der Immobilie ist eine anschließende Vererbung nicht mehr möglich. Infrage kommen kann dieses Modell also vor allem für alleinstehende EigenheimbesitzerInnen ohne Nachkommen.
Was ist die Umkehrhypothek?
Wer sich für das Modell der Umkehrhypothek entscheidet, erhält für seine Immobilie unter Beibehaltung des lebenslangen Wohnrechts einen hohen Betrag, den er regelmäßig abbezahlen muss. Dieser Betrag speist sich aus einem mit der Bank abgeschlossenen Hypothekenkredit und ist steuerfrei. Kennzeichnend für die Umkehrhypothek ist, dass die zu entrichtenden Raten mit der Zeit größer werden. Durch die Form des Kreditvertrags bleibt man Eigentümer seiner Immobilie und muss sich selbst um Wartung, Pflege und Instandhaltung kümmern, es sei denn, es wird vertraglich anders festgelegt.
Das Darlehen kann durch den Verkauf der Immobilie getilgt werden. Viele Vertragspartner spekulieren bereits auf den späteren Besitz der Immobilie und würden die Wertsache im Todesfall sofort kaufen. Die Beleihung ist niedrig und das Angebot begrenzt. Bei der Umkehrhypothek ist eine Vererbung der Immobilie möglich. Bei Reparaturen und Sanierungen wird das Geld aus dem Darlehen beglichen. Planungssicherheit ist bei der Umkehrhypothek insofern gegeben, als dass sämtliche Vertragsbedingungen wie Zinssatz und Laufzeit im Vorfeld festgelegt werden.
Welche Zielgruppen werden angesprochen?
Beide Modelle garantieren Rentnern, deren Rente sonst nicht ausreichen würde, einen zufriedenstellenden Lebensstandard. Das Modell der Leibrente gilt als etwas sicherer durch die regelmäßigen Einkünfte. Dafür können sich Pensionäre bei der Umkehrhypothek auf einen einmaligen frischen Geldregen freuen, der in der Folge allerdings wieder abbezahlt werden muss. Die Umkehrhypothek kann sich lohnen, wenn man selbst das Eigentumsrecht an der Immobilie behalten möchte und diese später vererben möchte.
Zu bedenken ist allerdings, dass die Umkehrhypothek die Erbmasse reduziert. Abschreckend sind mögliche Kosten wie die Abschlussgebühr und die Rückversicherung der Bank gegen ein langes Leben. Grundsätzlich spricht die Umkehrhypothek eher risikofreudige Naturen an, während vorsichtigere Naturen mit der Leibrente auf der sicheren Seite sind, deren Auszahlung bis zum Tod garantiert ist. Wer eine größere Investition wie eine Traumreise plant, kann diese mit der Umkehrhypothek stemmen.
Die Bedingungen für Leibrente und Umkehrhypothek
Beide Angebote richten sich speziell an Rentner. In seltenen Fällen ist es aber möglich, einen solchen Vertrag schon einige Jahre vor dem Ruhestand abzuschließen. Die Geschäftspartner legen Wert auf einen einwandfreien Zustand der Immobilie, die zudem über einen bestimmten Mindestwert verfügen sollte – ob ein Minihaus zur Finanzierung des eigenen Lebendsabends dienen kann, muss also von Fall zu Fall geprüft werden. Schulden, Hypotheken und andere Belastungen auf der Immobilie werden meistens nicht akzeptiert. Eine Bonitätsprüfung wird hingegen in der Regel nicht verlangt.
Bildquellen: g-stockstudio / iStock.com (Bild 1), David Gyung / Shutterstock (Bild 2), Halfpoint / iStock.com (Bild 3), charin kingmaiklang / iStock.com (Bild 4).