Wie lässt sich Privatsphäre auch auf kleinen Grundstücken realisieren? Für viele Bewohner von Minihäusern oder Tiny Houses ist diese Frage ganz zentral. Die gängigste Lösung ist der Sichtschutzzaun. Doch ist eine solche bauliche Maßnahme immer erlaubt? Nicht grundsätzlich, denn das Baurecht und das Nachbarschaftsrecht treffen dazu einige Regelungen. Alles Wichtige ist hier zusammengefasst:

Wichtige Definition: Was ist Sichtschutz?

Wann immer eine rechtliche Frage auftritt, geht es auch um Definitionen. Für den Sichtschutz gibt es zwar keine grundsätzlichen Vorgaben, er unterscheidet sich durch seine Höhe aber klar vom klassischen Gartenzaun. Während letzterer selten einen Meter erreicht, sind die meisten Sichtschutzzäune um 180 cm hoch – andernfalls könnten sie ihre gewünschte Funktion nicht erfüllen. Aus dem gleichen Grund kann ein Sichtschutzzaun aus verschiedenen Materialien bestehen, denen allerdings gemein ist, dass sie keine Blicke hindurchlassen: Ob Weidengeflechtzaun, ein Metallgitter, durch das Sichtschutzbänder geflochten werden, eine Gabionenmauer, ein Systemzaun mit gefrostetem Glas oder aus WPC, für jeden Geschmack hält der Markt eine Lösung bereit. Es ist jedoch nachvollziehbar, dass nicht jeder Nachbar glücklich ist, wenn eine solch massive Wand an seiner Grundstücksgrenze entsteht – deshalb gibt es verschiedene Vorschriften, die zu beachten sind.

Material, Höhe und Standort – die Gesetzeslage beim Sichtschutzzaun

Entscheidend ist zunächst der Standort. So ist ein Sichtschutz mitten auf dem eigenen Grundstück in der Regel unproblematisch. Es ist nur zu prüfen, ob es sich um eine untergeordnete Nebenanlage nach § 14 BauNVO handelt. Dazu ist es wichtig, dass der Zaun oder die Mauer der Nutzung der Hauptanlage dient und dieser optisch untergeordnet ist. Üblicherweise ist das der Fall.

Die meisten Grundstücksbesitzer möchten den Sichtschutzzaun jedoch nahe der Grenze errichten. Dann handelt es sich um eine sogenannte Einfriedung. Wie hoch diese sein darf, ist meistens im jeweiligen Bebauungsplan geregelt. Es kann sein, dass sich daraus eine maximale Höhe von zum Beispiel 150 cm ergibt. Zudem muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden, der sich aus dem Nachbarschaftsrecht ergibt. Dieser beträgt in der Regel 50 cm.

Wer eine Einfriedung errichtet, muss diese grundsätzlich in „ortsüblicher Bauweise“ gestalten. Die zulässigen Materialien und Stile sind daher von der Umgebung abhängig – sehr ausgefallene Sichtschutzzäune gelten als problematisch.

Muss der Sichtschutzzaun genehmigt werden?

Die allgemeine Antwort ist leider unbefriedigend: je nachdem. Baurecht und Nachbarschaftsrecht sind jeweils Ländersache, die Vorgaben in Niedersachsen unterscheiden sich also von denen in Nordrhein-Westfalen etc. Zudem ist der Bebauungsplan entscheidend, der wiederum auf kommunaler Ebene festgelegt wird. Das hat zur Folge, dass selbst innerhalb einer Stadt an zwei Standorten unterschiedliche Regelungen gelten können. Daher ist es möglich, dass ein Sichtschutzzaun bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei ist. Das bedeutet, dass Bauherren den Zaun nicht beim Bauamt anmelden müssen. Ebenso gibt es den umgekehrten Fall, dass ein nicht eingetragener Zaun an der Grundstücksgrenze illegal ist.

Der Weg zum legalen Sichtschutzzaun: das Vorgehen

Wer sich hinter seinem Sichtschutz in Ruhe entspannen möchte, sollte im Vorfeld die rechtlichen Fragen klären. Alle relevanten Vorgaben finden sich im jeweils gültigen Nachbarrecht, in der Landesbauordnung und im Bebauungsplan. Wer sich nicht selbst in die Materie einarbeiten möchte, fragt am besten beim zuständigen Bauamt nach, dort gibt es viele Informationen in gebündelter Form. Grundsätzlich empfehlenswert ist es, das Bauvorhaben mit dem Nachbarn zu erörtern. Gilt der Zaun als Grenzeinrichtung, ist das sogar verpflichtend.

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