Ratgeber Bauen:
Wenn sich Tiere am Haus zu schaffen machen …

Damit man als Bauherr die Bekanntschaft mit Schädlingen macht, die die Bausubstanz des eigenen Minihauses schädigen können, muss dieses nicht unbedingt naturnah platziert sein. Es ist vielmehr die Größe und Bauweise des Minihauses, die Einfluss darauf hat, welche Schädlinge sich angezogen fühlen.

Wer zum ersten Mal baut, wird sich mit dem Thema „Schädlingsbefall am Haus“ vermutlich noch nicht auseinandergesetzt haben. Dagegen hat wohl jeder Bilder im Kopf, wenn es um Ungeziefer IM Haus geht: Ameisen, Silberfischen, Mäuse …

Schädlinge im Außenbereich – an der Fassade und unter der Dachdeckung – bleiben in der Regel länger unbemerkt als das Ungeziefer im Innenbereich, können jedoch einen nicht unerheblichen Schaden anrichten. Daher ist es ratsam, das eigene Minihaus so zu planen, dass es nicht bereits von vorneherein als Brutstätte in Betracht kommt.

Hausbock, Holzwespe & Co.: Insekten mit Vorliebe für Holz

Insekten sind die verbreitetsten tierischen Schädlinge im Baubereich – insbesondere Käfer. Die Larven des Hausbocks (der umgangssprachlich irrtümlicherweise auch als „Holzbock“ bezeichnet wird), des Nagekäfers, des gemeinen Scheibenbocks und des Splintholzkäfers ernähren sich von der Holzsubstanz und können so den Baukörper von Holzbauten zerstören. Erkennen können Sie einen Befall mit diesen Holzschädlingen an frischem Bohrmehl unter Holzteilen sowie an Ausfluglöchern.

Unterschieden werden solche Schadinsekten unter anderem nach ihrer bevorzugten Nahrung. Neben den Frischholz- und Faulholz-Insekten gibt es die für den Holzbau wesentlich relevantere Trockenholz- und Feuchtholz-Insekten: Trockenholzinsekten – wie zum Beispiel der Hausbock – leben im trockenen Holz, wie es im Dachstuhl verbaut wird, Feuchtholzinsekten leben in feuchtem und vorzugsweise bereits pilzbefallenem Holz.

Wenn Sie Bohrmehl oder regen Betrieb an kleinsten Löchern im Holz bemerken, sollten Sie versuchen zu bestimmen, um welche Tierart es sich handelt, denn davon hängt ab, welche Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen.

Hornissen und Wespen nisten sich gerne an der Fassade oder unter dem Dach ein, richten aber selten Schaden an. Hin und wieder nagen sie Höhlen in die Dach- oder Fassadendämmung, kleiden diese aber mit dem Bau ihrer Nester wieder aus. Ein Schaden durch Hornissen kann in seltenen Fällen dann entstehen, wenn Löcher in die Unterspannbahn genagt werden.

Auch die Mauerspinne – die, wie der Name bereits vermuten lässt, Mauerwerk bevorzugt –, richtet kaum Schaden an, sondern verschandelt vielmehr die Optik:
Die 1-2 mm kleine Mauerspinne liebt Verstecke an der hellen Fassade. Ist das Minihaus an der Südseite also zum Beispiel mit einer Markise ausgestattet, hinter deren Verkleidung sie sich einnisten kann, sind das für sie ideale Voraussetzungen. Bei ihr beliebt sind auch andere witterungsgeschütze Stellen der Fassade wie Fenstersimse und Dachüberstände – hier spinnt sie ihre Netze direkt auf der Fassadenfläche. Da sich in den Netzen nicht nur Beute, sondern auch Schmutz und Staub verfängt, entstehen an der Fassade hässliche, graue Flecken. Vertreiben lässt sie sich durch Abspritzen der Fassade mit Wasser.

Taube und Specht: nur geringes Schadensrisiko durch Vögel

Von Vögeln hervorgerufene Bauschäden sind eher selten. Im städtischen Bereich tun sich Tauben wegen ihres Kotes als unliebsame Gäste auf dem Dach und auf Balkonen hervor. Mit sogenannten „Taubenspikes“, einer Reihe auf Leisten angebrachter Metallspitzen, kann man die Vögel abhalten sich auf dem First, auf Balkongeländern oder Simsen niederzulassen. Ein Schmuck für das Haus ist dies jedoch nicht. Bei der Planung des Minihauses kann man Vorsorge tragen, indem man keine Vorsprünge einplant, auf denen die Vögel Halt finden.

Tatsächlichen Schaden an der Bausubstanz können dagegen Spechte anrichten: Da diesen Höhlenbrütern besonders in Ballungsräumen die Möglichkeit zum Bau von Bruthöhlen in altem Baumbestand genommen wird, haben Spechte verputzte Fassaden mit darunterliegender Dämmschicht als Alternative entdeckt. Auch wenn dieses Phänomen – besonders im städtischen Raum – zunimmt, besteht bei Minihäusern ein nur geringes Risiko, Brutstätte für Spechte zu werden. Der Grund liegt darin, dass Spechte, um die zukünftige Brut vor Nesträubern zu schützen, ihre Bruthöhlen vorzugsweise in einigen Metern Höhe bauen.

Fledermäuse und Siebenschläfer: Nestbau unter dem Dach

Auch Tiere wie Siebenschläfer, Fledermäuse oder auch Marder lieben Dachstühle. Wenn sie einen Durchschlupf finden, nutzen sie diesen allzu gerne, um sich dort einzunisten. Die Dämmung wird zum Nestbau verwendet und die Unterspannbahn angefressen. Da die Tiere nachtaktiv sind, werden Sie sie am ehesten durch ihr nächtliches Getrappel unter dem Dach bemerken. Als Schutz gegen diese Art der Invasion eignen sich Gitter zwischen den Sparren, die eine Unterlüftung des Daches zulassen, aber den Tieren den Zugang versperren.

Prophylaktische Maßnahmen gegen tierische Eindringlinge

Je nachdem wie das Minihaus platziert ist, kann das Risiko des Befalls durch mögliche Schädlinge begünstigt werden: Stehen Bäume oder andere, höhere Gewächse in der Nähe, fällt es den Vierbeinern unter den Schädlingen deutlich leichter, das Dach des Minihauses zu erreichen. Deswegen sollten längere Äste, die als Sprungbrett dienen können, zurückgeschnitten werden.

Zur Instandhaltung von Dach und Fassade ist die Hinterlüftung ein entscheidender Faktor. Ratsam ist es, den eigenen Dachstuhl regelmäßig auf feuchte Stellen zu überprüfen. Bei einer solchen regelmäßigen Inaugenscheinnahme können auch erste Ansätze eines Schädlingsbefalls frühzeitig erkannt werden. Entdecken Sie bei einer Überprüfung des Daches Löcher, Öffnungen oder Ritzen, sollten Sie diese unbedingt schließen bzw. versiegeln. Hierfür stehen verschiedene Gitter, Bleche mit Löchern oder Firstendscheiben zur Verfügung. So wird das Eindringen von Nagetieren ins Dachinnere verhindert.

Versicherung gegen durch Tiere verursachte Gebäudeschäden

Selbst wenn man meinen könnte, dass es eine Versicherung gegen derlei Schäden am Haus geben müsste, ist dies nur bedingt der Fall: Gegen Schäden durch den Hausbock lässt sich das Haus nicht absichern. Allerdings beinhalten manche Wohngebäudeversicherungen die Begleichung von Schäden durch Nagetiere. Der Einsatz eines Kammerjägers wird dagegen von der Versicherung übernommen, wenn die eigene Hausratversicherung einen Haus- und Wohnungsschutzbrief beinhaltet, der auch die Bekämpfung bestimmter Schädlinge mit einschließt.

Bildquellen: Siga / Wikimedia (CC BY-SA 3.0; Bild 1), Dimitris Vetsikas / Pixabay (Bild 2), CathyUser / Pixabay (Bild 3).

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