Ratgeber Bauen:
Das Anbringen einer Hausnummer ist Pflicht!
In Deutschland gibt es eine Pflicht zum Anbringen einer Hausnummer. Nach dem Vorliegen der Erschließungsvoraussetzungen wird einem Grundstück eine Hausnummer zugeteilt. Eigentümer von Freizeitgrundstücken haben kein Recht auf die Erteilung einer Hausnummer. Jedes zu Wohn-, Beherbergungs-, Unterbringungs- oder gewerblichen Zwecken genutzte Gebäude dagegen muss mit der ihm zugeteilten Hausnummer gekennzeichnet sein.
Auf Basis der im BauGB erwähnten landesrechtlichen Vorschriften wird – ausgenommen die Stadtstaaten Berlin und Hamburg – in den einzelnen Ländern auf eine gemeindliche Zuständigkeit verwiesen. Eine Nachfrage bei der Gemeinde kann also schnell Licht ins Dunkel bringen, bezüglich der vor Ort geltenden speziellen Regelungen zum „Wo“ und „Wie“ und eine mögliche Bußgeldforderung bei Nichtbeachtung vermeiden helfen.
Wie sieht es nun mit der Kennzeichnungspflicht bei einem Tiny House oder Bauwagen aus? Sofern diese als Wohnsitz genutzt werden und eine Baugenehmigung erteilt wurde, gilt für diese das Gleiche. Bei Tiny Houses und Bauwägen auf Community-Plätzen, die sich eine Adresse teilen, gibt es für die Bewohner mehr Gestaltungsspielraum. Auch hier ist es jedoch sinnvoll, die einzelnen Standplätze deutlich zu kennzeichnen, damit im Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann.
Rettungswagen, Post und Feuerwehr können das betreffende Grundstück beziehungsweise das jeweilige Gebäude durch eine gut sichtbare Beschriftung besser identifizieren. Um den Einsatzkräften die Arbeit zu erleichtern ist die Art der Kennzeichnung in der Gefahrenabwehrverordnung der jeweiligen Gemeinde oder in einer speziellen Ortssatzung geregelt. Festgelegt ist darin zum Beispiel,
- ob die Hausnummer ausschließlich in arabischen Ziffern dargestellt sein darf,
- von wo aus die Hausnummer sichtbar sein muss,
- an welcher Position in Bezug auf die Eingangstüre die Hausnummer angebracht sein muss – beispielsweise „(…)wenn der Hauseingang an der Seite oder Rückseite des Gebäudes liegt, an der der Straße zugewandten dem Hauseingang nächstliegenden Gebäudeecke“,
- wo die Hausnummer angebracht sein muss, wenn das Gebäude nicht an der zur Straße zugewandten Grundstücksgrenze steht,
- dass bei mehreren Gebäuden mit eigenen Hausnummern, aber einem gemeinsamen Zuweg, ein Hinweisschild auf die verschiedenen Hausnummern an der Straße angebracht sein muss, und dergleichen mehr.
Die Umsetzungen dieser Kennzeichnungsregelungen begegnen uns tagtäglich wie selbstverständlich und erleichtern auch uns Privatpersonen das Auffinden von Adressen. Wer nachts schon einmal auf der Suche nach einer unbekannten Adresse herumgeirrt ist, weiß natürlich, dass die Beleuchtung der Hausnummer ein Auffinden immens erleichtert und dass die Ziffern nicht zu klein – das heißt mindestens zehn Zentimeter hoch (oder bei großem Abstand zur Straße noch größer) – sein sollten. Andernfalls kann die Hausnummer, wie am folgenden Beispiel ersichtlich, leicht übersehen werden:
Zwei Fliegen mit einer Klappe: Kennzeichnung und Beleuchtung
Hinter der Beleuchtung einer Hausnummer steckt in erster Linie die bessere Erkennbarkeit. In manchen Städten und Gemeinden – wie zum Beispiel in Berlin – ist es verpflichtend, die Hausnummer nicht nur sichtbar, sondern auch beleuchtet anzubringen. Schließlich sollen Einsatzkräfte das betroffene Haus im Dunkeln gut finden. Eine solche Nummer mit Beleuchtung kann aber nicht nur helfen, nachts den Weg zum Haus zu finden. Manche Modelle übernehmen auch gleich eine dezente Ausleuchtung des Eingangsbereichs – ideal für kleine Häuser und Tiny Houses, bei denen die Fassade nicht mit Lichtinstallationen überfrachtet werden soll.
Kennzeichnung und Beleuchtung zu vereinen entspricht nicht zuletzt dem minimalistischen Gedanken. Und neben modernen Designs gibt es – passend zum Stil des Hauses – unzählige Ausführungsmöglichkeiten. Wenn man ohnehin ein solche Kennzeichnung anbringen muss, dann bitte auch mit einem Mehrwert! Wie wär’s mit ein paar Beispielen? Der Hersteller frabox bietet beleuchtete Hausnummern in vielen modernen Designs. Die Modelle sind mit energiesparenden LEDs ausgestattet und versprechen eine lange Haltbarkeit. Direkt am Haus angebracht bringen sie auch die Hauswand zum Leuchten.
Die Beleuchtung – netz- oder solarbetrieben
Für eine derartige Beleuchtung lassen sich verschiedene Leuchtmittel einsetzen. Besonders geeignet, da extrem energieeffizient sind natürlich LEDs. Sie besitzen meist die Energieeffizienzklasse A+++ und verbrauchen somit nur wenig Strom. Für den Betrieb muss nicht zwangsläufig eine Zuleitung an die Hauswand gelegt werden: Solarmodule können für die Unabhängigkeit vom Stromnetz sorgen.
Solarleuchten sind zweifellos deutlich flexibler anzubringen und können bei Bedarf einfach wieder entfernt werden. Allerdings ist die Lichtausbeute bei der Speisung durch ein Solarmodul nicht besonders groß. Hier handelt es sich mehr um eine dezente Beleuchtung oder nur um einen leichten Akzent. Das heißt: Die Hausnummer ist von Nahem lesbar, aber der Eingangsbereich ist deswegen nicht heller. Wem eine schwache Beleuchtung reicht und wer auf Autarkie setzt, ist mit dieser Variante trotzdem gut bedient. Anders als bei der übrigen Stromversorgung des kleinen Zuhauses, braucht man sich hier auch nicht über die Sonnenscheindauer Gedanken zu machen: Lampe und Solarmodul sind in der Regel so aufeinander abgestimmt, dass die Energieausbeute auch an trüben Tagen für den Betrieb reicht. Und ohnehin sorgt der integrierte Dämmerungssensor dafür, dass das Licht bei Einbruch der Dunkelheit ein- und im Morgengrauen wieder ausgeschaltet wird. Mit einfachsten Mitteln wird hier einer gegebenenfalls bestehenden Pflicht zur Beleuchtung der Hausnummer Genüge getan.
Leistungsstarke, aus dem Stromnetz gespeiste LEDs beleuchten dagegen nicht nur die Hausnummer, sondern können den gesamten Eingangsbereich in Szene setzen – das kann auch der Sicherheit dienen. Außerdem müssen in diesem Fall keine zusätzlichen Lampen an der Hauswand angebracht werden. Je kleiner das Haus, desto eher reicht auch die Beleuchtung der Hausnummer. Aber ganz gleich ob beleuchtet oder unbeleuchtet: Nicht zuletzt stellt sich im Entscheidungsprozess für die Art der Kennzeichnung noch die Frage nach dem richtigen Design. Immerhin kann dieses zu einem guten Gesamteindruck des Hauses beitragen.
Verschiedene Designs – die Qual der Wahl
Design ist natürlich Geschmackssache. Soll die neue Hausnummer an die Wand geschraubt aufgemalt oder etwa aus der Milchglasfolie der Eingangstüre ausgespart sein? Welches Material passt zum Look des Hauses? Von gebogen, bis halbrund oder eckig, vom Emailleschild bis zum Urlaunsmitbringsel aus Keramik sind alle Gestaltungsformen zu finden und dem Geschmack und der Kreativität stehen (zumindest im Rahmen der Gemeindesatzung) alle Ausdrucksmöglichkeiten offen. Zu den beliebtesten, langlebigsten und wartungsfreundlichsten Modellen gehören jedoch diejenigen aus Edelstahl.
Für Bauherren, die sich für eine Beleuchtung der Hausnummer entscheiden (müssen), bieten sich zwei Möglichkeiten: Hausnummer mit integrierter Lampe oder separate Beleuchtung. Eine pauschale Empfehlung für die eine oder andere Lösung kann an dieser Stelle nicht gegeben werden: Die Entscheidung wird zu vorderst auf der Basis des gewünschten Looks getroffen werden. Wenn es trotz großer Auswahl keine kombinierte Lösung im passenden Design gibt, dann bleibt ohnehin nur die individuelle Zusammenstellung von Hausnummernschild und Eingangsbeleuchtung. Eine separate Beleuchtung hat aber nicht zuletzt auch den Vorteil, dass für die Leuchte gegebenenfalls ein günstigerer Installationsort gewählt werden kann, als die Position der Hausnummer – so zum Beispiel unter dem Vordach oder als Spot in Bodennähe.
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