Baugenehmigung für Tiny Houses:
Diese 3 Punkte gilt es zu beachten

Der Bau eigener vier Wänden stellt für viele Menschen die Erfüllung eines Lebenstraums dar. Damit der Hausbau auch klappt, müssen jedoch einige Dinge beachtet werden – bei einem Tiny House genauso, wie bei einem normalen Einfamilienhaus. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Standort, der beabsichtigten Nutzung des zu errichteten Bauwerks und seiner Größe ab.

1. Das Grundstück muss passen

Bevor ein Bauplan erstellt und Werkzeuge wie Kreissäge, Bohrmaschine und Akkuschrauber für den Bau angeschaft werden, stellt sich die Frage nach dem späteren Standplatz und den nötigen Genehmigungen: Genauso wie im Falle von anderen Bauten kann das Tiny House nicht auf einem beliebigen Grundstück errichtet werden. Landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Waldgrundstücke und viele andere freie Gebiete scheiden aufgrund der Regelungen im Baugesetzbuch von vorneherein aus. Die Suche nach einem passenden Baugrund sollte sich also auf erschließbare Grundstücke konzentrieren, auf denen die Errichtung eines Wohngebäudes rechtlich möglich ist. Nur wenn die Fläche gemäß des Flächennutzungsplanes und/oder Bebauungsplanes für das dauerhafte Wohnen zugelassen ist, kann die Baugenehmigung vom Bauamt erteilt werden. Zur Klärung dieser Frage bietet sich die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung an.

2. Das Tiny House muss ans öffentliche Netz angeschlossen werden

Um die Errichtung eines Tiny Houses auf einem bestimmten Grundstück genehmigt zu bekommen, muss eine Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz garantiert sein. Ebenfalls angeschlossen werden muss das kleine Eigenheim an das öffentliche Stromnetz, Wasser- und Abwassersystem. Ist das Haus in dieser Weise nicht erschließbar, wird mit ziemlicher Sicherheit keine Baugenehmigung erteilt – völlig unabhängig davon, ob eine Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik beabsichtigt ist oder nicht.

Auch in Bezug auf den Innenausbau des Tiny Houses sind ebenfalls wichtige Vorschriften zu beachten: Wird der Bauplan erstellt, muss der Einbau einer Küche bzw. eines Badezimmers erkennbar sein – ebenso wie ausreichend Türen und Fenster, die ggf. als Fluchtweg dienen können sowie ein Geländer im Falle einer Treppe. In Bezug auf Raumhöhen und vorhandene Fluchtwege sind die jeweiligen Behörden oft sehr streng. Abhängig vom jeweiligen Bundesland können darüber hinaus weitere Auflagen hinzukommen.

3. Der Bauplan muss baurechtliche Vorgaben berücksichtigen

Der Erhalt einer Baugenehmigung ist nur mit der laufenden Begleitung einer bauvorlageberechtigten Person möglich – üblicherweise handelt es sich dabei um einen Architekten oder Bauingenieur. Falls bezüglich anderer Aspekte Unsicherheit besteht, kann eine (ggf. formlose) Bauvoranfrage bei der Baubehörde gestellt werden. Eine verbindliche Zusage, ob alle Kriterien zum Bau erfüllt sind, wird von dieser Stelle auf Antrag erteilt.

Unter Umständen kann das Bauvorhaben verfahrens- oder genehmigungsfrei sein. Verfahrensfrei ist nicht gleichbedeutend mit „rechtsfrei“ und so liegt die Verantwortung für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bezüglich Energiesparverordnung, Statik, Brandschutz, Wärmedämmung oder Außengestaltung beim Bauherren. Das genehmigungsfreie Bauvorhaben beinhaltet eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde mit Vorlage der relevanten Dokumente. Wenn es von deren Seite keine Einwände gibt, kann mit dem Bau auch ohne ausdrückliche Genehmigung begonnen werden. In beiden Fällen ist es allerdings – um möglichen späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen – ratsam, sich von der Baubehörde verbindlich zu bestätigen lassen, dass alle Kriterien für eine Baugenehmigung erfüllt wären.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Im Fall von Tiny Houses und anderen transportablen Minihäusern existieren alternativ zu Baugenehmigungen jedoch auch andere mögliche Genehmigungswege – diese hängen jedoch von der Art der Nutzung ab: Wird das Gebäude in etwa nur selten, beispielsweise als Ferienhaus, genutzt, kann die Errichtung auch in einem „Sondergebiet zur Erholung“ erfolgen, in dem für alle Gebäude bereits vorab eine pauschale Baugenehmigung erteilt wurde.

Soll das Tiny House als Wohnwagen und nicht als Ferien- oder Wohnhaus genutzt werden, ist lediglich eine Anmeldung als Wohnmobil notwendig. In diesem Fall muss zum Abstellen des Fahrzeugs zwischen Reisen ein genehmigter Stellplatz vorhanden sein – im Zweifelsfall eine Parzelle auf einem Campingplatz. Ein einfaches Abstellen im Garten des eigenen Wohngrundstücks ist zumindest nicht ohne Weiteres erlaubt.

Bildquellen: TexasPixelPro / iStock (Bild 1), anncapictures / Pixabay (Bild 2)

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