Fürs gute Gefühl beim Wohnen:
Versicherungen rund ums Haus

Sturm- oder Brandschaden am Minihaus, Einbruch im Tiny House: Keiner wünscht sich das, aber für den Fall der Fälle gibt es ja die Versicherung – oder? Tatsächlich sind auf dem Markt verschiedene Policen erhältlich, die unterschiedliche Gefahren abdecken. Die folgenden Optionen sind für Hausbesitzer und Mieter interessant:

Der Klassiker: die Hausratversicherung

Die Porzellanvase, die Designer-Möbel, der teure Fernseher – all diese Dinge gehören zum Hausrat und können mit einer entsprechenden Versicherung geschützt werden, und zwar gegen eine ganze Menge von Gefahren. Üblicherweise inkludiert sind:

– Einbruch
– Feuer
– Hagel und Sturm
– Vandalismus

Zu den versicherten Gegenständen gehört im Prinzip alles, was beweglich ist und zur Einrichtung zählt. Zu beachten ist, dass Fahrräder meist nur in Zusatzversicherungen enthalten sind. Gleiches gilt für die Gefahr von Glasbruch. Da die Hausratversicherung die eigenen Wertsachen schützt und im Vergleich sehr günstig ist, gilt sie als Empfehlung für alle Hausbesitzer und Mieter. Weitere Versicherungen sind je nach Besitzverhältnis relevant.

Welche Versicherungen brauchen Mieter?

Wer eine fremde Immobilie bewohnt, sollte in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt Schäden ab, die durch das eigene (nicht vorsätzliche) Handeln entstanden sind. Ein klassischer Fall: Die Badewanne läuft über oder der Schlauch der Waschmaschine löst sich … Wasserschäden können ins Geld gehen und insofern ist es meist sinnvoll, den Schaden über die Versicherung zu regulieren. Abhängig davon, ob eigenes oder fremdes Inventar oder die Bausubstanz beschädigt wurde, wird die eigene Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers für den Schaden aufkommen.

Im Fall der Beschädigung fremden Eigentums ist es unverzichtbar, auf einen guten Haftpflicht-Schutz zurückgreifen zu können. Schadensfälle können jederzeit passieren:

  • Wasserflecken auf dem Parkett durch schwitzende, auf dem Boden stehende Pflanztöpfe
  • eine durch das Abstellen einer heißen Moka versengte Küchenarbeitsplatte,
  • ein Sprung im Fensterglas durch herumfliegende Steinchen bei der Arbeit mit einem Freischneider …

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Übrigens decken viele Haftpflichtversicherungen auch das Horrorszenario von Mietern ab, dass Schlüssel verloren gehen und Schlösser ausgetauscht werden müssen.

Welche Versicherungen brauchen Hausbesitzer?

Was ist, wenn Naturgewalten das Dach abdecken oder ein Blitzeinschlag das Haus in Brand setzt? Dann greift die Gebäudeversicherung, die für Immobilienbesitzer immens wichtig ist. Zu beachten ist jedoch die Abgrenzung zur Elementarschadenversicherung. Dieser Zusatz ist für Gefahren wie Hochwasser, Erdrutsche und starken Schneefall gedacht. Leider ist hier jedoch nicht jeder Antrag erfolgreich: Wer in direkter Nachbarschaft zu einem Fluss lebt, wird seine Immobilie zum Beispiel nur schwer gegen Überschwemmungen versichern können.

Als unverzichtbar gilt außerdem die Hausbesitzer-Haftpflicht. Sie deckt Risiken ab, die Dritten durch die Immobilie entstehen können – im Fall von selbst bewohntem Eigentum greift die private Haftpflichtversicherung. Etwas konkreter gesprochen: Angenommen, ein Stein bricht aus der Fassade und verletzt einen Passanten. Dann hat er hat unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche gegenüber dem Hausbesitzer. In diesem Fall greift die Hausbesitzer-Haftpflicht.

Wie sieht es nun mit Schäden aus, die herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, die auf dem eigenen Grundstück stehen, verursachen? Ereignet sich der Schaden bei einem starken Sturm, wird von „höherer Gewalt“ gesprochen. In diesem Fall ist man als Grundstückseigentümer nicht verantwortlich und muss daher auch keinen Schaden an fremdem Eigentum begleichen. Wird dadurch z.B. ein fremdes Auto beschädigt, springt die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters ein. Allerdings: War der Baum nachweislich (!) bereits morsch, hat der Grundstückbesitzer fahrlässig gehandelt, indem er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Diese beinhaltet, dass er zweimal jähr­lich die Bäume einer Sichtkontrolle unterzieht – einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand. Zum Hinzuziehen eines Fachmanns aka Baumpfleger ist er dabei übrigens nicht verpflichtet.

Verletzt also ein bereits morscher Ast einen Passanten oder demoliert ein morscher Baum ein fremdes Auto, übernimmt – sofern vorhanden – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schaden. Hat man als Hausbesitzer eine solche Police nicht abgeschlossen, muss man die Kosten selbst bezahlen. Gerade im Fall von Personenschäden kann dies – abgesehen von den emotionalen Auswirkungen – richtig teuer werden.

Ein Problem für alle: Unterversicherung

Ob Hausrat oder Glasbruch, bei jeder Versicherung gibt es einen ganz wichtigen Faktor: die Höhe des versicherten Wertes. Sie wird im Vertrag festgehalten und gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung einen Schaden reguliert. Hier ist es wichtig, dass Hausbesitzer beziehungsweise Mieter einen realistischen Wert angeben. Sonst kann es passieren, dass die zerstörte Bausubstanz oder die gestohlenen Gegenstände nur teilweise ersetzt werden. Durch das Prinzip der Unterversicherung beim Hausrat gilt das auch dann, wenn der reale Schaden die Höchstgrenze gar nicht erreicht. Im Detail: Ist der Hausrat 50.000 Euro wert, aber nur mit 25.000 Euro hinterlegt, zahlt die Hausratversicherung grundsätzlich nur die Hälfte des Schadens. Andererseits sollten die Versicherungssummen auch nicht zu hoch ausfallen, weil dadurch die Gebühren für den Versicherungsschutz unnötig steigen.

Bildquellen: Michael Gaida (Bild 1), Kira Hoffmann (Bild 2), reslmaier (Bild 3), jeweils via Pixabay.

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