Kurz zusammengefasst:
Das alles ist beim Tiny-Bauvorhaben zu beachten!

Die kleinen, mobilen Tiny Houses sind perfekt geeignet, um sich den eigenen Wohntraum auf wenigen Quadratmetern zu erfüllen. Wichtig ist es im Vorfeld jedoch, dass Sie sich – um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein – als HäuslebauerIn mit dem Thema Baugenehmigung auseinandersetzen. Es wäre doch ärgerlich, wenn das Grundstück bereits gepachtet oder gekauft ist und die Erteilung der Baugenehmigung dann an ganz banalen Gründen scheitert … Im Vorfeld eines Bauvorhabens ist also – selbst wenn es sich um ein noch so kleines Haus handelt – ein planvolles Vorgehen das A und O.

In diesem Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Detailierter ausgeführt finden Sie alle Informationen in unserer Rubrik „Baurecht“. Ganz gleich aber, ob Sie ein Tiny House „on Wheels“, ein transportables Modulhaus oder ein stationäres Minihaus bauen wollen, die grundlegenden Voraussetzungen für den Bau beginnen beim Grundstück:  Gibt der Bebauungsplan, die Möglichkeit zur Bebauung des Grundstücks mit einem Minihaus her? Ist die Zuwegung zur Anfahrt mit einem Lkw oder Schwerlasttransport geeignet? Ist das Grundstück breit genug, damit selbst mit einem Tiny House die vorgeschrieben Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden können? … Experten wie Vermessungsingenieure kümmern sich um die perfekte Messung, die als Basis für die Planung anzusehen ist. Und wenn sich das Grundstück tatsächlich als geeignet für das eigenen Bauvorhaben erweist, dann kann es an die Planung des Hauses gehen …

Tiny House „on Wheels“ – für wen sich der Bau überhaupt lohnt

Es klingt toll, ein günstiges und eigenes Haus zu besitzen, was ruckzuck aufgebaut ist. Doch ob sich der Umzug in ein Tiny House wirklich lohnt, muss im Vorfeld genau abgewogen werden. Folgende Beweggründe können für ein solches Minihaus sprechen:

  • Der ökologische Fußabdruck soll verkleinert und die Wohnkosten minimiert werden.
  • Das Tiny House soll als Ferienhaus dienen.
  • Im Garten wird ein Gästehäuschen benötigt.
  • In das Minihäuschen soll das Arbeitszimmer oder Büro ausgelagert werden.

Egal, ob in den USA oder in Deutschland: Einfach hinstellen geht nicht!

Viele Berichte über die Tiny-House-Szene in den USA suggerieren fälschlicherweise, dass jenseits des Großen Teichs so manches einfacher ist. Aber sowohl in den USA, wie hierzulande gilt es das Bauplanungsrecht zu beachten, wenn ein passender Standplatz für ein Tiny House gesucht wird. Weder hier noch dort, kann – zur großen Enttäuschung vieler Tiny-House-Fans, die vom naturrnahen Leben träumen – das Tiny House einfach so ins Grüne gestellt werden. Da macht es auch keinen Unterschied, ob das Tiny House „on Wheels“ zur Einbringung in den Straßenverkehr als Fahrzeug oder als Ladung deklariert wird.

Ist das Tiny House zur Wohnnutzung auf einem Grundstück vorgesehen, gilt es als Gebäude der Gebäudeklasse 1. Worauf das Tiny House gebaut ist – auf einen Trailer mit Rädern oder (wie das RETREAT oben im Bild) auf einer Wechselbrücke – , spielt dabei keine Rolle. In jedem Fall ist eine Baugenehmigung zur „Bebauung“ des Grundstücks mit dem Tiny House erforderlich. Einzige Ausnahmen:

  • Das Parken eines Tiny Houses zwischen Fahrten (und ohne Wohnnutzung in dieser Zeit!) erfordert keine Baugenehmigung, sondern lediglich einen passenden (Ab-)Stellplatz.
  • Bei der Anmietung von Standplätzen auf Campingplätzen oder in Tiny-House-Communities, für die bereits eine pauschale Baugenehmigung für das gesamte Gelände erteilt wurde, ist ebenfalls keine individuelle Baugenehmigung erforderlich.

So funktioniert dauerhaftes Wohnen im Tiny House

Wenn das Minihäuschen zum dauerhaften Bewohnen auf einem Grundstück gedacht ist, muss auf diesem das Wohnen erlaubt sein. Dorfgebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Wohngebiete, Kerngebiete und vieles mehr gehören dazu. Bebauungspläne der Städte und Gemeinden zeigen, wo welche Arten von Häusern gebaut werden dürfen. Wichtig ist außerdem, dass es sich um ein erschlossenes Grundstück handelt und dass eine Anbindung an das öffentliche Wege- und Straßennetz vorliegt.

Damit das Tiny House zum Wohnen geeignet ist, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Die Räume für den Aufenthalt müssen eine Höhe von mindestens 2,4 Metern aufweisen. Badezimmer und Toiletten dürfen nur dann ohne Fenster bleiben, wenn eine Lüftung vorhanden worden ist. Zum Schutze der Bewohner müssen Tiny Houses aus Holz über einen Blitzableiter verfügen.

Wird das Tiny House als Wohnwagen für Reisen genutzt – wobei nur die wenigsten Tiny Houses (wie das aVOID oben im Bild) hierfür ausgelegt sind – kann auf die Baugenehmigung verzichtet werden. In diesem Fall ist jedoch eine Straßenverkehrszulassung erforderlich – entweder als Fahrzeug oder als Ladung. Während der Nichtbenutzung muss sichergestellt werden, dass für das Häuschen ein Stellplatz vorhanden ist. Auf dem Privatgrundstück ist das kein Problem, sofern dort ein Stellplatz genehmigt ist und sich der Nachbar durch die „gebäudegleiche Wirkung“ während der Dauer des Parkens nicht gestört fühlt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, einen separaten Stellplatz anzumieten.

Fazit: Tiny-House-Bauvorhaben müssen sorgfältig geplant werden

Sie sind trendy, gelten als nachhaltig und sind deutlich günstiger als der klassische Hausbau: Wer das Tiny House sorgfältig plant und dafür sorgt, dass von Größe bis Genehmigung alles stimmt, kann sich ein eigenes Haus leisten, was nicht nur günstig zu unterhalten, sondern nachhaltig zu bewirtschaften ist. So wird auch bei sinkendem Vermögen der Deutschen der Traum vom eigenen Minihaus noch immer erfüllbar.

Bildquellen: Holzdesign Hegselmann (Bild 1), RETREAT (Bild 2), Cabin Wood (Bild 3), aVOID / Leonardo die Chiara (Bild 4).

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