In 3 Schritten
zum Wohnmodul als Hauptwohnsitz
Die Nutzung eines Wohnmoduls kann ganz unterschiedlich sein: Die ganz kleinen Exemplare werden für gewöhnlich als Praxisraum, Yoga-Studio oder Atelier für Künstler verwendet. Für Paare, Singles und Menschen, die wenig Raum benötigen, können Wohnmodule eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Wohnung im Mehrfamilienhaus sein. In diesem Artikel geht es um die Punkte, die es zu berücksichtigen gilt, wenn das Wohnmodul zum echten Zuhause werden soll.
Was versteht man unter einem Modulhaus?
Wie der Name schon impliziert ist der modulare Charakter von Wohnmodulen das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zu anderen Kleinwohnformen: Wohnmodule können (auf einer Ebene oder je nach Modell auch vertikal) miteinander kombiniert, gekoppelt und bei Bedarf wieder getrennt werden. Mit einer Wohnflächengröße von 20 Quadratmetern aufwärts liegt der Fokus auf dem Wesentlichen. Für unnützes Zeug ist kein Platz – Ballast fällt damit weg. In dieser Hinsicht sind die transportablen Wohnmodule den mobilen Tiny Houses sehr ähnlich.
Das Small House Movement hatte seinen Ursprung in den USA, von dort schwappte auch der Tiny-House-Hype zu uns herüber. Viele Mikrohäuser in den USA sind auf Trailern aufgebaut, haben also Räder. In Deutschland ist die Entscheidung für Wohnmodule bei der Gründung eines Hauptwohnsitzes aus vielerlei Gründen zielführender.
Das Wohnmodul als dauerhafter Wohnsitz
Bevor der Kauf oder Bau eines Modulhauses stattfindet, empfiehlt es sich, Themen wie baurechtliche Einordnung und Baugenehmigung näher zu betrachten. Zwar gilt deutschlandweit das Baugesetz, aber jedes Bundesland hat eine eigene – in manchen Punkten von der Muster- das heißt soviel wie Standardbauordnung abweichende – Landesbauordnung und die Gemeinde kann zusätzlich eine individuelle Gestaltungssatzung aufstellen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es für Bauherren, die von einem Minihaus als Hauptwohnsitz träumen, also empfehlenswert, einen Termin mit dem/der SachbearbeiterIn beim zuständigen Bauamt zu vereinbaren.
Die Entscheidung gegen das konventionelle Wohnen und für das dauerhafte Leben im Minihaus ist fix? Dann bedarf es jetzt einer näheren Betrachtung der Anforderungen an das Baugrundstück und das Haus, das dort errichtet werden darf. Folgende grundsätzliche Bedingungen sind in drei Schrittenzu erfüllen:
Schritt 1 – Die Grundstücksuche: Der Ort für das Modulhaus muss laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) für das Wohnen zugelassen sein. Auch wichtig: einen Blick in die örtlichen Bebauungspläne werfen. Hier sind zum Beispiel Bestimmungen wie die Grundflächenzahl (Höchst- aber gegebenenfalls auch Mindestgrundfläche) und die Dachform eines Hauses aufgeführt.
Übrigens: Im Innenbereich von Dörfern und Gemeinden, in denen kein Bebauungsplan aufgestellt wurde, gilt „lediglich“ das Einfügungsgebot. Neue Wohngebäude müssen sich in diesem Fall in folgenden vier Punkten entsprechend der Umgebungsbebauung einfügen: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Im Internet können Minihausbewohner in spe mit genehmigungsfähigen Bauvorhaben aktuelle Grundstückspreise ausfindig machen und den passenden Anbieter in Sachen Finanzierung für ihr Bauvorhaben finden.
Schritt 2 – Erschließung des Grundstücks: Das Grundstück muss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz und das Haus an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz angebunden sein.
Schritt 3 – Baugenehmigung beantragen: Mit einer Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde oder Baubehörde, kann vor dem Antrag der Baugenehmigung geprüft werden, ob das Minihaus gebaut werden kann und unter welchen Bedingungen. War die Bauvoranfrage erfolgreich, ist der Bauantrag auszufüllen. Alle benötigten Unterlagen sollten mit dem Antrag verschickt werden, um Komplikationen oder eine Ablehnung aufgrund fehlender Dokumente zu vermeiden. Der letzte Schritt: die Baufreigabe beim Bauamt besorgen. Und schon kann es losgehen mit dem Bau – dieser beginnt bei Modulhäusern mit der Gründung in Form von Punktfundamenten.
Sonderfall „Sondergebiet zur Erholung“. Beim Aufstellen eines Wohnmoduls in einem Ferienpark, für den die Wohnungsnutzung im Bebauungsplan eingetragen ist, ist keine Baugenehmigung nötig. Voraussetzung: Das Minihaus überschreitet nicht die durch den Bebauungsplan festgelegten Maße – zumeist maximal 50 Quadratmeter überbaute Fläche und 3,5 Meter Höhe. In diesem Rahmen wird durch den Bebauungsplan für eine definierte Anzahl an Gebäuden eine pauschale Baugenehmigung erteilt.
Was kostet ein Modulhaus?
Wie hoch der Endbetrag beim Planen eines Modulhauses ausfällt, ist abhängig von den eigenen Bedürfnissen und Wünschen des Kleinsthaus-Bewohners in spe. Soll das Minihaus schlüsselfertig, eine Ausbauversion, ein Fertigbausatz oder ein Eigenbau sein? Faktoren wie Größe und Ausstattung spielen natürlich ebenso eine Rolle. Beispiel: Für ein schlüsselfertiges Wohnmodul mit 25 qm können BauherrInnen mit Anschaffungskosten ab 75.000 Euro rechnen. Bei stationär platzierten Minihäusern kommen neben den Kosten für das Grundstück noch die Kosten für Transport und Baugenehmigung sowie Baunebenkosten hinzu.
Warum ein Minihaus als Zuhause?
Der Kern der sozialen Tiny-House-Bewegung lag darin, eine Verkleinerung des Wohnraums einzuführen. Als Bestandteil der Anti-Konsumkultur und dem sogenannten „Downsizing“ ist das Minihaus ein Symbol dafür, effizient zu wohnen. Durch die Platzbegrenzung erfährt das persönliche Konsumverhalten eine Veränderung. Minihäuser als Zuhause sind ein Sinnbild für das nachhaltige Wohnen mit Ressourcenschonung geworden. Das Resultat: Der ökologische Fußabdruck von Minihaus-Bewohnern verkleinert sich.
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