Minihaus vermieten: DAS sollten Sie beachten …

Die Faszination von Tiny Houses und Minihäusern ist selbst für Menschen nachvollziehbar, die sich nicht vorstellen können, dauerhaft auf so kleinem Raum zu leben. Wer es sich leisten kann, denkt vielleicht über einen Mini-Zweitwohnsitz oder ein eigenes Mini-Ferienhaus nach, andere träumen zumindest von einem Urlaub in einem kleinen Häuschen irgendwo in der Natur. Nennt man ein Tiny House sein eigen, das man nur sporadisch selber nutzt, liegt es nahe, das Häuschen in der restlichen Zeit für Gäste zur Verfügung stellen zu wollen – dies können Freunde, Bekannte oder natürlich auch fremde Gäste sein. Erzielt man als Gastgeber Einnahmen, betreibt die Vermietung seines Tiny Houses oder Minihauses also gewerblich, gibt es einige Dinge zu beachten. Hier haben wir für Sie einige Punkte aufgelistet, die Ihnen einen Eindruck geben können, was Sie als Gastgeber beachten müssen, wenn Sie Ihr Tiny House vermieten möchten:

Flächennutzung & Genehmigungen

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Häuschen an Feriengäste zu vermieten, ist es sinnvoll, sich als erstes über die lokalen und ggf. individuell für Ihr Anwesen gültigen Bestimmungen zu informieren: Bauvorschriften, örtliche Vorschriften, Pachtverträge oder (Bau-)Kreditverträge können Einschränkungen in Bezug auf eine Vermietung beinhalten. So kann z.B. (besonders in Städten) gemäß des für den Standort gültigen Flächennutzungsplans nur eine Vermietung von maximal 50% der Fläche einer Wohneinheit zulässig sein. Auskunft über derartige Bestimmungen erhalten Sie beim Bauamt und/oder Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Wenn Sie Ihr Häuschen über einen Baukredit finanziert haben, sehen Sie am besten auch den Kreditvertrag nach entsprechenden Klauseln durch.

Auswahl der Zielgruppe & Marketing

Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Art von Gästen Sie ansprechen möchten bzw. welche Zielgruppe sich in Ihrem Ferienhäuschen vermutlich am wohlsten fühlen wird. Dies wird von der Art des Hauses abhängen, aber auch vom Standort und den Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, die sich in der Umgebung bieten: Liegt das Häuschen in der Natur und ist ideal für Ruhesuchende oder pulsiert drum herum das Leben, was es zur perfekten Unterkunft für Nachtschwärmer macht? Richten Sie Ihr Haus im Hinblick auf die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe ein und gestalten Sie die Internetpräsenz – die eigene Website und/oder Profile auf Vermietportalen – entsprechend!

Meldepflicht

In Deutschland müssen Gastgeber, die kurzfristig – das heißt für drei Monate oder weniger – Unterkünfte zur Verfügung stellen, für jeden Gast eine Meldebescheinigung erstellen. Bei der Speicherung der dafür erhobenen persönlichen Daten des Gastes muss natürlich die DSGVO beachtet werden. Das heißt unter anderem, dass nur Daten gespeichert werden dürfen, die für die Meldebescheinigung zwingend nötig sind, dass Sie mit Dienstleistungsunternehmen, die Zugriff auf diese Daten haben können, einen AV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) abschließen und dass die Daten nach drei Jahren gelöscht werden müssen. Gastgeberverbände können hierzu detailiertere Auskunft geben.

Steuern

Erzielt man als Gastgeber Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen, gelten diese als steuerpflichtiges Einkommen. Ob für dieses Einkommensteuer (nach § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), Gewerbesteuer oder auch Umsatzsteuer zu zahlen ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Unterschieden wird bei der Beurteilung danach, ob das Häuschen ausschließlich zu Vermietungszwecken – also mit Einkunfterzielungsabsicht –, auch zum persönlichen Gebrauch oder im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes genutzt wird. Im Auftrag von Airbnb hat das Steuerberatungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) einen – wie wir meinen, hilfreichen – Steuerführer für Gastgeber (PDF) erstellt, der allgemeine Informationen zum Themenkomplex „Kurzfristige Vermietungen & Steuerrecht“ enthält. Auskünfte über die steuerliche Relevanz potentiell erzielbarer Einkünfte durch Vermietung kann Ihnen aber auch Ihr Steuerberater geben.

Sicherheit

Natürlich muss das Haus so ausgestattet sein, dass den allgemeinen Sicherheitsvorschriften Genüge getan wird: Wenn es im Haus eine Treppe gibt, gehört daran ein Geländer. Wenn es im Haus eine Feuerstelle gibt (Gasherd, Kaminofen u.dgl.m.) gehört ein Kohlenmonoxid-Detektor ins Haus. Außerdem sollte das Haus mit einem (leicht auffindbaren) Erste-Hilfe-Kasten und einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Ins Haus sollte auch eine Liste mit Kontaktdaten für Notfälle gehören: Notrufnummern, Arzt, Krankenhaus und z.B. für Schadensfälle im Haus auch Ihre eigene Telefonnummer.

(Self-)Check-in / (Self-)Check-out

Um den Gästen größtmögliche Flexibilität bieten zu können und als Gastgeber nicht immer beim Check-in und Check-out der Gäste anwesend sein zu müssen, können Sie einen Self-Check-in/-Check-out anbieten. Solch ein Check-in-/Check-out-System ist bei Gästen in der Regel beliebt, da sie am Ankunftstag ab einer vereinbarten Uhrzeit jederzeit in der Unterkunft ankommen können. Zutritt zum Haus erhalten sie entweder mithilfe einer Schlüsselbox, in der der Hausschlüssel deponiert ist, eines Smart Locks oder eines Codeschlosses. Beim (Self-)Check-out bieten manche Gastgeber den Gästen an, den Hausschlüssel einfach in den Briefkasten zu werfen – sicherer ist allerdings ein kompakter Einwurftresor, wie er auch in der Hotellerie oder von Autovermietungen verwendet wird.

Gästeinformation

Stellen Sie Ihren Gästen möglichst umfangreiche Informationen zum Haus und der Umgebung bereit! Auf diese Weise bekommen Ihre Gäste ein Gefühl für das Haus und den Standort und finden sich leichter zurecht – was sich im Nachhinein auch meist in guten Bewertungen niederschlägt. Die Informationen können Hinweise zu Freizeitangeboten und (auch im Hinblick auf die Nachbarschaft) Ruhezeiten, Parkregeln oder Regeln für evtl. mitgebrachte Haustiere beinhalten.

Versicherung

Vor einer Vermietung sollten Sie Ihre vorhandenen Versicherungsverträge dahingehend prüfen, ob die Haftpflichtdeckung und Hausratversicherung angemessen ist. Ihr Versicherungsmakler oder Versicherungsträger kann Sie zum nötigen Umfang des Versicherungsschutz für Ihre individuelle Situation beraten. Wenn Sie Ihr Haus nicht ausschließlich über eine eigene Website anbieten, sondern Profile auf Vermietportalen anlegen, kann sich darüber auch die Möglichkeit für Gastgeberversicherungen bieten.

Diese und manch andere Punkte müssen Gastgeber bei der Vermietung von Tiny Houses oder Minihäusern beachten. Tourismus- und Gastgeberverbände sind gute Anlaufstellen bei allen Fragen rund um die Ferienhausvermietung – nicht nur im Vorfeld, sondern auch im weiteren Verlauf.

Bildquellen: Free-Photos / Pixabay (Bild 1), Jill Wellington / Pixabay (Bild 2), The Glass House / Airbnb (Bild 3)

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