Minihaus vermieten:
In 8 Schritten zum erfolgreichen Gastgeber

Großartiger Urlaub im kleinen Haus: Ferien im Minihaus boomen. Manche Gäste wollen den reduzierten Lebensstil ausprobieren, andere lieben die Nähe zur Natur. Da liegt es nahe, das eigene Tiny House oder Minihaus zu vermieten. Doch Achtung: Bevor sich Vermieter entspannt zurücklehnen können, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Diese Liste fasst die wichtigsten To-dos zusammen – für zufriedene Gäste, Vermieter und Finanzbeamte.

1. Gewerbe anmelden und Mietvertrag aufsetzen

Das Bürokratische bei einer Gästebeherbergung ist sicher nicht der angenehmste Teil, dennoch sollte man hier nichts unbeachtet lassen: Wer Gästen entgeltlich eine Ferienwohnung zur Verfügung stellt, betreibt ein Gewerbe. Eine entsprechende Anmeldung bei der Gemeinde ist verpflichtend, zum Glück eher Formsache und sollte der erste Schritt sein – denn alle Ausgaben können ab diesem Punkt steuerlich geltend gemacht werden. Ebenfalls bürokratisch, aber erst vor der ersten Vermietung von Belang: der Mietvertrag. Was Gäste dürfen, und welche Rechte sie haben, regelt ein Muster-Mietvertrag mit den Bedingungen im Detail. Gute Vorlagen finden sich im Internet. Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

2. Eine geschmackvolle Einrichtung zusammenstellen

Tante Helgas Küchentisch und der alte Wohnzimmersessel sind sicher schön, aber Gäste haben Ansprüche. Wer in eine stimmige Inneneinrichtung investiert, kann damit höhere Einkünfte aus der Vermietung erzielen. Am besten ist es, wenn die Einrichtung mit dem Stil des Minihauses harmoniert.

3. Betten mit hochwertigen Matratzen: ein Muss

Klingt trivial, aber wer kennt das nicht: Erholsamer Schlaf hebt die Stimmung. Wohlgefühl ist es, was Gäste im Urlaub suchen. Ein Bett, in dem man wie auf Wolken schläft, prägt – neben Sauberkeit – maßgeblich den Eindruck der Unterkunft. Im Schlafloft von Tiny Houses braucht es statt eines Bettgestells nur einen Unterbau, der eine Unterlüftung der Matratze zulässt. Für Minihäuser mit mehr Platz empfiehlt es sich in ein stabiles Bettgestell – vorzugsweise mit Kingsize-Maßen (also mindestens 190 cm breit und mindestens 200 cm lang) – mit niedrigem Fußende zu investieren – dazu in hochwertige Matratzen. In der Hotellerie fällt die Wahl in der Regel auf Federkernmatratzen – welche es inzwischen (allerdings zu einem ansehnlichen Preis) auch metallfrei gibt. Federkernmatratzen liegen sich nicht so schnell durch, sind daher für die gewerbliche Nutzung eher geeignet, als Schaumstoffmatratzen.

4. Mit Frühstück oder ohne?

Die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück ist unkompliziert. Andererseits schätzen viele Gäste den Service und suchen bewusst nach Unterkünften mit Verpflegung. Wer ein Frühstück anbietet, sollte eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt absolvieren. Außerdem muss eine gewissen Auswahl an Lebensmitteln vorhanden sein, am besten auch für Vegetarier und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

5. Küchenausstattung für Selbstversorger

Urlauber, die sich für ein Tiny House oder Minihaus interessieren, werden sich in der Regel selbst versorgen wollen. Das heißt: Sie benötigen eine komplette Küchenausstattung. Dazu gehört zumindest ein Herd und ein Kühlschrank. Eine Kaffeemaschine und ein Toaster erhöhen den Komfort weiter. Ein Geschirrspüler ist hingegen Luxus. Wer sich auf ein Minihaus einlässt, der weiß, dass er nicht alle Annehmlichkeiten eines großen Hauses erwarten kann. Doch gute Gastgeber stellen sicher, dass es den Gästen an nichts mangelt. Den Kühlschrank gefüllt mit kühlen Getränken ist zum Beispiel eine Aufmerksamkeit, über die sich viele freuen.

6. Eigenwerbung betreiben

Das Mini-Urlaubsdomizil ist eingerichtet und mit Annehmlichkeiten ausgestattet – fehlen nur noch die Gäste. Es empfiehlt sich, die Unterkunft in den bekannten Online-Plattformen einzutragen. Manche Anbieter nehmen Wohnungen kostenfrei auf, andere verlangen eine Gebühr. Was sich lohnt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Eine eigene Homepage ist meist sinnvoll.

7. Zeit für Gäste

Zeit für die Gäste zu haben, macht sich bezahlt. Gäste schätzen es, Insidertipps von den Vermietern zu bekommen, von ihnen also zu erfahren, wo sich gut essen lässt oder welche Ausflüge sich lohnen. Gerade im Minihaus können aber auch Fragen zur Unterkunft aufkommen. Es gibt sicher einige Gäste, die selbst ein Leben auf kleinem Raum planen und sich im Urlaub inspirieren lassen möchten. Das ist die beste Voraussetzung für ein Fachgespräch. 

Auch wer sich seinen Gästen nicht persönlich widmen kann oder will, tut gut daran, sich zum Ende ihres Aufenthalts ein Feedback von den Gästen geben zu lassen – auf vorgedruckten Karten oder online. Diese Rückmeldungen können für Sie als Vermieter äußerst wertvoll sein: Wenn etwas fehlt, lässt es sich auf diese Weise schnell ermitteln und kann für die nächsten Gäste gegebenenfalls zeitnah geändert werden. Überdies: Ein positives Feedback ist natürlich auch gut fürs Marketing.

8. An das Finanzamt denken

Die Einnahmen aus der Vermietung müssen versteuert werden. Ab 22.000 Euro pro Jahr wird zudem Umsatzsteuer fällig, bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro pro Jahr außerdem Gewerbesteuer.

Bildquellen: Jorrit ‘t Hoen / Cabin ANNA (Bild 1, via v2com), Elmer Canas / Unsplash (Bild 2), fitzkes/ iStock.com (Bild 3), topshots/ Stock.Adobe.com (Bild 4).

5/5 - (1 vote)