Gartenhühner (9):
Paragraphen, Seuchenschutz und Stallhygiene

Hühner im eigenen Garten sind ein echtes Erlebnis. Wer mit dem Abenteuer der Hühnerhaltung liebäugelt, sollte sich vor allem seiner Verantwortung für die Tiere bewusst sein. Mit dem Spaß, den uns die Hühner bereiten und den frischen Eiern, die wir gern zum Frühstück genießen, ist die Pflicht verbunden, so gut wie möglich für die gefiederten Lebewesen zu sorgen.

Rechtliche Bestimmungen rund um die Hühnerhaltung

Hühner gehören zu den Kleintieren. Aus diesem Grund ist die Haltung auch in Wohngebieten erlaubt. Dennoch sollten Sie zur Vermeidung von Konflikten vor der Anschaffung mit Ihren Nachbarn reden.

Haltungsbedingungen

Eine artgerechte Hühnerhaltung bedeutet, die Hühner in einer Gruppe zu halten und ihnen täglich einen Auslauf zur Verfügung zu stellen. Pro Huhn ist eine Auslauffläche von 20 Quadratmeter empfehlenswert, da dadurch die gesamte Fläche geschont wird und immer neues Gras nachwachsen kann. Je nach Standort ist es ratsam den Auslauf nach oben mit Netzen gegen Angriffe durch Raubvögel zu schützen.
Pro Quadratmeter Stallfläche darf der Besatz nicht stärker als mit 9 Hennen sein. Tiergerechter ist die doppelte Fläche. Im Stall müssen Legenester und Sitzstangen zur Verfügung stehen. Bei der Berechnung der Gesamtlänge der Sitzstangen muss von 30 cm pro Huhn ausgegangen werden, wobei alle Tiere gleichzeitig die Möglichkeit haben müssen, auf den Stangen zu ruhen. Für maximal 7 Hennen muss jeweils ein Legenest zur Verfügung stehen, wobei es sich in der Praxis je nach Legeeifer der Tiere bewährt, für jeweils 3-5 Tiere ein Legenest anzubieten. Der Zugang zu frischem Wasser und Futter muss für die Tiere jederzeit möglich sein. Auch sollte für die Körperhygiene der Tiere eine Gelegenheit zum Sand- bzw. Staubbaden zur Verfügung stehen.
Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen sind in § 2 des Tierschutzgesetzes und den §§ 3 und 4 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung aufgeführt.

Künstliche Beleuchtung im Stall ist nicht vorgeschrieben, kann aber vor allem im Winter, wenn die Tage kürzer sind, von Vorteil sein: zur Stallkontrolle, bei der Reinigung und zur Verkürzung einer Legepause.
Da Hühner bei herkömmlichen Leuchtmitteln ein Flimmern wie bei einem Stroboskop wahrnehmen, sollte, wenn der Stall mit künstlicher Beleuchtung ausgestattet wird, auf den Einsatz flimmerfreier Leuchtmittel geachtet werden.

Alle herkömmlichen, mit Wechselstrom betriebenen Leuchtmittel flimmern mehr oder weniger – ob wir das mit dem menschlichen Auge sehen können oder nicht. Die Wahrnehmungsgrenze des Flimmern (auch „Flickern“ genannt) liegt beim Menschen bei um die 100 Hz oder darunter. Hühner können noch Frequenzen bis 160 Hz wahrnehmen, weshalb im Hühnerstall explizit auf Flimmerfreiheit geachtet werden muss.
Verbreitet ist die Annahme, dass das Flickern nur Leuchtstoffröhren betrifft, LED-, Halogen und Glühbirnen jedoch flickerfrei sind. Dies ist jedoch nicht zutreffend.

Ob eine LED-Lampe flimmert, können Sie unter Zuhilfenahme eines Smartphones ganz einfach selbst herausfinden: Wählen Sie den „Kamera“-Modus und halten Sie das Objektiv nahe an die Lichtquelle. Wird die Darstellung auf dem Monitor in helle und dunkle Streifen unterteilt, flimmert das Licht. Wollen Sie im Hühnerstall auf „Nummer Sicher“ gehen, betreiben Sie eine LED mit Gleichstrom oder verwenden Sie eine gute alte Glühbirne!
 

Seuchenschutz

Hühner gehören zu den Nutztieren, ihre Haltung muss daher angemeldet werden. Dies gilt auch für die Hobbyhaltung, ganz gleich, wie groß der Bestand ist (Meldepflicht – § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung).
Das Prozedere ist je nach Bundesland oder auch Landkreis etwas unterschiedlich. An manchen Orten genügt die Anmeldung an einer Stelle und diese leitet alle relevanten Informationen an weitere zuständige Stellen weiter, an anderen Orten ist eine separate Registrierung erforderlich. In jedem Fall gibt es drei Ämter, die informiert werden müssen:

• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
• Veterinäramt
• Tierseuchenkasse

Auf der Webseite Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung finden Sie die erforderlichen Informationen und Formulare.

Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder vom Veterinäramt wird Ihnen eine Betriebsnummer zugeteilt. Mit dieser können Sie sich bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Der jährliche Beitrag, den die Tierseuchenkasse pro Huhn erhebt, beträgt meist weniger als drei Euro. Unter einer gewissen Bestandsgröße wird an vielen Orten überhaupt kein Beitrag erhoben. Die Registrierung ist jedoch unabdingbar, damit Sie im Fall einer von extern eingeschleppten oder aber auch von Ihrem Bestand ausgehenden, um sich greifenden Infektion versichert sind.

Bestandsregister

Jeder Geflügelhalter, egal ob gewerblich oder zum Spaß an der Freude, hat ein Bestandsregister zu führen. Dies kann mittels eines realen Registers in Heftform geschehen oder elektronisch (z.B. in einer Excel-Tabelle). Im Bestandsregister müssen die Zu- und Abgänge im Bestand eingetragen werden – mit den Adressen der Verkäufer bzw. Käufer. Aufbewahrt werden müssen diese Unterlagen 3 Jahre. Die Pflicht zum Führen eines Bestandsbuches ist durch § 2 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest geregelt.
Im Bestandsbuch kann der Einfachheit halber auch gleich die dokumentationspflichtige Behandlung des Bestands oder einzelner Hühner mit Arzneimitteln festgehalten werden.

Nachweispflicht bei Medikamentengaben

Gemäß der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (THAMNV) ist jeder Nutztierhalter in der Pflicht Medikamentengaben zu dokumentieren. Heben Sie also alle Nachweise über tierärztliche Behandlungen und/oder den Erwerb verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel und deren Gabe auf!
Die Aufbewahrungspflicht für die Nachweise beträgt hierbei 5 Jahre.

Impfpflicht

Alle Hühner, ganz gleich ob in gewerblicher oder Hobbyhaltung, müssen gegen die Newcastle-Krankheit (= atypische Geflügelpest) geimpft werden. Die Impfung muss über das Trinkwasser entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers erfolgen, so dass ein ständiger Impfschutz der Tiere gewährleistet ist. Den Impfstoff erhalten Sie von Ihrem Tierarzt oder als Mitglied eines Geflügelzuchtvereins auch über den Verein. Die Impfpflicht geht aus § 7 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit hervor.

Verkauf von Eiern

Wenn Sie einen Überschuss an Eiern haben und daher Eier abgeben möchten ¬– ganz gleich ob an Freunde, Bekannte oder fremde Personen, und ganz gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – müssen Sie die Verordnung (EG) 589/2008 Vermarktungsnormen für Eier beachten. Hier die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf die Vermarktung von Eiern aus der Hobbyhaltung:

Die Eier dürfen nur aus eigener Erzeugung abgegeben werden. Sie müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie auf dem Hof oder im Verkauf an der Tür unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben werden.
Generell sollten Eier nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt werden, weil dies die Schale beschädigen kann, die ein wirksames Hindernis gegen das Eindringen von Bakterien darstellt und weitere Eigenschaften aufweist, die das Ei vor Mikroben schützen.
Bis zur Abgabe müssen die Eier sauber, trocken, frei von Fremdgeruch gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum beträgt 28 Tage nach dem Legen. Ab dem 18. Tag nach dem Legen sind Eier bei +5 bis +8° zu lagern und zu befördern. Ab dem 21. Tag nach dem Legen dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Die Abgabe von Schmutz-, Knick- und Brucheiern ist nicht gestattet. Gebrauchte Eierkartons dürfen nicht wiederverwendet werden.

Unerlaubte Futtermittel

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien, Art. 7 und Anhang IV) ist das Verfüttern von aus Säugetier gewonnenen Proteinen an Nutztiere untersagt – eine der wenigen Ausnahmen stellen Milch und Milchprodukte dar.
In der Praxis heißt das, dass keine Fleischreste aus der Küche oder verschmähtes Katzenfutter an die Hühner verfüttert werden darf. Tierische Proteine anderen Ursprungs wie Eier, Fisch, Mehlwürmer, Gammarus etc. fallen nicht darunter.
 

Hygiene im Hühnerstall

Neben einem großen, abwechslungsreichen Auslauf bietet ein sauberer Hühnerstall die beste Basis für gesunde Hühner. Es ist nicht erforderlich, den Hühnerstall täglich vollständig zu reinigen, doch einige Arbeiten müssen regelmäßig erledigt werden:

Reinigung von Futterbehälter und TränkeKotwannen leerenEinstreu wechselnJährliche GrundreinigungAnschließende StalldesinfektionInnenanstrich mit Kalkfarbe und Ausstäuben mit Kieselgur
Reinigung von Futterbehälter und Tränke
Reinigen Sie die Futterglocke oder -rinne sowie die Tränke immer, bevor Sie diese neu befüllen.
Kotwannen leeren
Leeren Sie mindestens alle zwei Tage die Kotwannen oder (sofern Sie keine Kotwannen installiert haben) entfernen Sie die Exkremente aus dem Stall. Achten Sie dabei auf Auffälligkeiten. Einige Hühnerkrankheiten können durch Veränderungen im Kot früh erkannt werden.
Einstreu wechseln
Sofern Sie nicht ein Verfechter der Tiefstreu-Methode sind, achten Sie darauf, dass die Hühner immer frische Einstreu vorfinden. Wechseln Sie die Einstreu und die Nester mindestens einmal monatlich komplett aus. Vor allem in der warmen Jahreszeit ist es angebracht, danach Kieselgur zur Vorbeugung gegen eine Milbenplage auszubringen. Stäuben Sie besonders alle Ecken, Ritzen und Legenester damit ein.
Jährliche Grundreinigung
Einmal im Jahr ist Zeit für eine Komplettreinigung des Hühnerstalls. Räumen Sie den Stall für die Komplettreinigung vollständig aus. Verwenden Sie zum Säubern aller Wand- und Bodenflächen Seifenlauge.
Anschließende Stalldesinfektion
Desinfizieren Sie nach der Komplettreinigung alle Flächen. Lüften Sie danach gut, um den Geruch zu vertreiben.
Innenanstrich mit Kalkfarbe und Ausstäuben mit Kieselgur
Streichen Sie die Innenwände einmal im Jahr mit Kalk. Der Kalkanstrich hilft, Schädlinge fernzuhalten. Stäuben Sie anschließend noch alle Flächen, Ecken und Ritzen mit Kieselgur ein.

Bildquellen: THCUG (Bild 1+3), CJ Dayrit/Unsplash (Bild 2), Kelly Neil/Unsplash (Bild 4)
 
 

Tipps aus der Praxis: Folgende Produkte haben sich bei uns für die Stallhygiene bewährt …

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Ungezieferwidrige, pilz- und schimmelwidrige Hühnerstall-Farbe aus Weißkalkhydrat, feinsten Kalksteinmehlen, Kreiden, natürlichem Casein sowie einem Zusatz von Kiesel-Gur und von Mikro-Hanf (Wasserregulierer). Im Gegensatz zu reiner Kalkfarbe können mit der Hühnerstallfarbe auch reine Holzoberflächen gestrichen werden, die Haftung ist sehr gut. Nach dem ersten Anstrich mit Hühner-Stall-Farbe auf Holz kann später auch mit reiner Kalkfarbe überstrichen werden.

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  • PARASITENSCHUTZ: Perfekt geeignet als Staub- und Trockenbad verhindert das Gesteinsmehl Milben- und Parasitenbefall bei Geflügel. Die feinen Puderteilchen dienen als physikalischer Parasitenschutz, denn sie sind sehr scharfkantig und reißen die Chitinpanzer der Milben, Läuse, etc. auf
  • ANWENDUNG: Verstreuen Sie das Hüfisan Geflügeleinstreu direkt auf den Stallboden als Einstreu und legen sie zusätzlich ein Staubbad für Ihre Tiere an. Nach dem Gebrauch als Einstreu im Stall kann es auch zusätzlich dem Kompost beigemischt werden, wodurch der Kompostierprozess beschleunigt und mineralisch aufgewertet wird sowie Gerüche gebunden werden
  • NORMIERTE QUALITÄT: Unser Produkt wird in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau gelistet. Es besteht ausschließlich aus Rohstoffen, die gemäß VERORDNUNG (EU) 2018/848 für den ökologischen Landbau geeignet sind

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