8 Fragen und Antworten zum Thema
Bodengutachten

Wer ein Grundstück zum Beispiel für den Bau eines Minihauses erwerben will, prüft zunächst, ob die Lage geeignet ist und ob der Preis stimmt. Wenn das Stück Land jedoch zu einem guten, gesunden und sicheren Zuhause werden soll, sind weitere Kriterien zu beachten. Dabei kann ein Bodengutachten helfen.
Was ist das für ein Gutachten? Wann braucht man es? Was sagt es aus? Was kostet es? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

1. Was ist ein Bodengutachten?

Ein Bodengutachten, korrekt als Baugrundgutachten oder geotechnische Untersuchung bezeichnet, beinhaltet die Bestandsaufnahme der geologische Struktur und der Grundwasserverhältnisse eines Baugrundstückes.
Ziel des Gutachtens ist zu prüfen, inwieweit das Grundstück für die geplante Bebauung geeignet ist. Architekten und Statiker nutzen die Erkenntnisse für die Bauplanung. Auf diese Weise können schwerwiegende Schäden und Folgekosten vermieden werden.

2. Ist ein Bodengutachten Pflicht?

Zu den wesentlichen Hauptleistungspflichten eines Architekten gehört im Rahmen der Grundlagenermittlung die Prüfung des Baugrunds. Bei unbekannten Bodenverhältmnissen, wie es im Fall von Bauvorhaben auf bisher unbebauten Grundstücken der Fall ist, muss er dem Bauherrn die Einholung eines Bodengutachtens empfehlen. Anders verhält es sich bei bereits bebauten Grundstücken.

Wird der Bau eines Minihauses geplant, das nicht unterkellert ist und vielleicht sogar auf Schraubfundamente gesetzt werden soll, kann es sein, dass ein Bodengutachten als obsolet dargestellt wird. Jeder Bauherr sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass man als Grundstückseigentümer die Verantwortung für sämtliche vom Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden ausgehenden Risiken allein trägt. Schon aus diesem Grund sollte ein Gutachten selbstverständlich sein. Im besten Fall liegt das Gutachten bereits beim Erwerb eines Grundstücks vor, denn damit gehen Sie sicher, dass Sie kein unbrauchbares Grundstück kaufen bzw. keine unnötigen Kosten für die Gründung oder die Beseitigung von Altlasten entstehen.

Wenn der zuständigen Baubehörde Hinweise auf besondere Bodenverhältnisse vorliegen, wird sie ohnehin ein Bodengutachten fordern. Erforderlich ist das Gutachten bei der Bebauung von Hanglagen, in hochwassergefährdeten oder auch in ehemals militärisch genutzten oder bombadierten Bereichen, also auf Verdachtsflächen für Kampfmittel.

Auf Basis des Baugrundgutachtens empfiehlt der Statiker die passende Gründungsform:

 

3. Wer darf ein Bodengutachten erstellen?

Die Erstellung eines Bodengutachtens erfordert umfassende geologische Kenntnisse. Aus diesem Grund sind ausschließlich Sachverständige für Geotechnik dazu berechtigt. Gewöhnlich handelt es sich um Geologen, Geophysiker oder Bauingenieure mit Fachrichtung Geotechnik.

4. Wie läuft die Begutachtung ab?

Der Sachverständige führt mehrere Bohrungen auf dem zu prüfenden Grundstück durch. Er entnimmt Bodenproben aus bis zu sechs Metern Tiefe. Wenn ein Gebäude mit Unterkellerung geplant ist, werden Bodenproben aus noch tieferen Erdschichten untersucht.
Die Bodenproben werden im Labor analysiert. Sie werden anhand ihrer Eigenschaften in verschiedene Bodenklassen eingeteilt. Mit dieser Einteilung kann beurteilt werden, ob sich das vorhandene Erdreich für das Bauvorhaben eignet und wie schwierig sich die Erdarbeiten gestalten werden.

5. Welche Informationen enthält ein Bodengutachten?

Die Bestandteile eines professionellen Bodengutachtens richten sich nach der europäischen Norm Eurocode 7. Folgende Inhalte sind verpflichtend:

Darstellung der Bodenverhältnisse
Das Grundstück wird sowohl in Textform als auch im Bodenprofil dargestellt. Aufgeführt werden die Ergebnisse der Bodenproben. Die Dokumentation enthält zudem Ausführungen zum Grundwasservorkommen und stellt die Gefahren durch Hochwasser oder Frosteinwirkung dar.

Gündungsvorschlag
Der Gründungsvorschlag ist ein entscheidender Bestandteil des Gutachtens. Er enthält eine Empfehlung zur Art des Fundaments in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen.

Wassereinwirkungsklasse
Die Wassereinwirkungsklasse beschreibt, in welcher Stärke die unteren Teile des Bauwerkes der Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Die Wassereinwirkungsklasse ist eine wichtige Voraussetzung, um Maßnahmen zur Abdichtung des Kellers oder der Bodenplatte richtig berechnen zu können.

Hinweise zum Bodenmanagement
Ein weiterer Bestandteil des Baugrundgutachtens ist eine Empfehlung zum Bodenmanagement. Darin enthalten sind Hinweise, wie viel Aushub anfällt, ob dieser entsorgt werden muss oder wie er zum Beispiel zur Grundstücksgestaltung verwendet werden kann.

6. Reicht das Bodengutachten des Nachbargrundstücks aus?

Nein, in wenigen Metern Entfernung können bereits andere Risiken vorherrschen. Das Baugrundgutachten Ihres Nachbarn kann wichtige Hinweise geben. Es kann jedoch ein eigenes Gutachten nicht ersetzen und im Schadensfall zählt es nicht.

7. Wie hoch sind die Kosten für ein Bodengutachten?

Die Kosten für ein Bodengutachten sind je nach Region sehr verschieden. Sie sind abhängig von der Größe des geplanten Gebäudes. Für den Bau eines Minihauses oder eines Einfamilienhauses fallen durchschnittlich Kosten in Höhe von 500 bis 1.000 Euro für die Erstellung des Gutachtens an. Wenn zusätzliche Leistungen, zum Beispiel ein hydrologischer Bericht oder spezielle Wasseranalysen erforderlich sind, können sich die Kosten verdoppeln. Allerdings ist dieses Geld in den meisten Fällen gut angelegt. Überraschungen, die sich ansonsten ergeben können, können ein Vielfaches dieser Kosten verursachen. Planen Sie die Kosten für ein Baugrundgutachten also unbedingt als Baunebenkosten ein!

8. Wo findet man einen geeigneten Gutachter?

In den meisten Fällen haben die Baufirmen bereits Kontakte zu erfahrenen Bodengutachtern. Fragen Sie dort nach. Andernfalls finden Sie Adressen von Bodenbegutachtern in Ihrer Nähe über die Handwerkskammer oder über Bauherrenverbände.

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