Sonnenschutz
aus baurechtlicher Sicht

Wenn sich die sommerliche Hitze bemerkbar macht, denkt manch einer, der nicht schon bei der Planung seines Hauses vorausgedacht hat, an eine Nachrüstung in Sachen „Sonnen- und Hitzeschutz“ für Fenster und Terrasse. Wesentlich wirkungsvoller als innen angebrachte Rollos sind (besonders bei großen Glasflächen) Außenmarkisen, die verhindern, dass die Sonnenstrahlen gar nicht erst auf die Fenster treffen und die Glasflächen erwärmen können. Besonders ansprechend wirken zum Beispiel hochwertige, moderne Vertikal- oder auch Horizontalmarkisen, wie wir sie auf gibus.com* entdeckt haben.

Im Fall von Markisen ist, sofern sie einfahr- oder zurückklappbar sind, keine Baugenehmigung erforderlich. Mieter eines Objektes müssen vor der Installation lediglich ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Anders sieht es bei verschiedenen Arten des Sonnenschutzes für die Terrasse aus:

Die heimische Terrasse – sie kann ein Ort der Ruhe und Entspannung sein. Gerade im Sommer bietet eine Terrasse eine tolle Möglichkeit, um es sich im eigenen Garten allein oder mit Freunden und der Familie so richtig gut gehen zu lassen. Doch gerade im Sommer kann man auf der Terrasse und im Garten starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein – dies kann besonders bei hochsommerlichen Temperaturen dazu führen, dass man sich kaum am heimischen Außenbereich erfreut.

Sonnensegel, Terrassenüberdachungen oder Sonnenschirme können in diesem Fall Schutz vor der Sonne gewähren. Dabei stellen das Spannen eines Sonnensegels oder das Aufstellen eines Sonnenschirms die einfachsten Möglichkeiten zum Sonnenschutz dar, der Bau einer Terrassenüberdachung ist hingegen mit größerem Aufwand verbunden, bietet aber neben Sonnenschutz die Möglichkeit auch bei regnerischem Wetter den Sommer draußen zu genießen.

Was ist vor dem Bau von Terrassenüberdachungen zu beachten?

Bevor Sie sich schon dafür entscheiden eine Terrassenüberdachung selbst zu bauen oder bauen zu lassen, gibt es zunächst einige baurechtliche Faktoren zu beachten. Vor sämtlichen Bauvorhaben in Deutschland lohnt es sich einen genauen Blick auf die baurechtlichen Bestimmungen zu werfen – dabei ist nicht wichtig, ob Sie es sich um Neuerrichtung oder Änderung einer Bauanlage handelt.

Klären Sie also vorab mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde, ob der Bau Ihrer geplanten Terrassenüberdachungen den gesetzlichen Vorgaben des privaten und öffentlichen Baurechts gerecht wird. Gegebenenfalls muss eine Baugenehmigung für die Überdachung Ihrer Terrasse von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt werden.

Wenn Sie beispielsweise nur ein Sonnensegel oder eine Markise anbringen wollen, sind sie in der Regel nicht auf eine Genehmigung angewiesen. Auch eine zur Berankung vorgesehene Pergola kann u.U. genemigungsfrei sein. Wollen Sie allerdings eine feste Terrassenüberdachung und somit eine Änderung der vorhandenen Bauanlage vornehmen, so empfiehlt sich in jedem Fall eine Beratung im Bauamt. Auf diese Weise erfahren Sie zuverlässig, ob für Ihr Terrassendach eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal sagen, dass jede feste Überdachung genehmigt werden muss, da hier viele Kriterien zu beachten sind. Einer der entscheidendsten Faktoren ist dabei die Region, in der Sie leben. Von Bundesland zu Bundesland kann sich das Baurecht unterscheiden: So sind etwa in einigen Bundesländern Terrassenüberdachungen, die ein bestimmtes Maß einer überdachten Fläche nicht überschreiten, genehmigungsfrei.
Tiefe, Grundfläche und Höhe der geplanten Terrassenüberdachungen sind dabei Größen, die zu beachten sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Terrassendach nicht höher oder tiefer sein darf als drei Meter oder dass etwa eine maximale Grundfläche von 20 bis 30 m² nicht überschritten werden darf, um als genehmigungsfrei zu gelten.

Wichtig ist jedoch, dass Sie in jedem Fall vor dem Bau Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde halten, da sich die Vorgaben regional stark unterscheiden können und Ihr Bauvorhaben zusätzlich von anderen gesetzlichen Bestimmungen betroffen sein kann. Fragen Sie eventuell auch nach einer amtlichen Bestätigung über die sogenannte Verfahrensfreiheit, so sind Sie in Sachen Baurecht im Nachhinein auf der sicheren Seite und müssen keine nachträglichen Beanstandungen fürchten.

So beantragen Sie eine Baugenehmigung

Wenn Sie nach ausreichender Recherche und Rücksprache mit dem Bauamt eine Genehmigung für Ihre geplante Terrassenüberdachung beantragen müssen, dann ist die Vorlage vieler Dokumente bei der zuständigen Behörde notwendig. Den Antrag können Sie entweder in der Form eines Bauantrags stellen oder einer Bauanzeige einreichen: Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Variante für Sie am besten geeignet ist. Für die Genehmigung sind im Falle eines Bauantrags unter anderem folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Formular zur Baubeschreibung
  • Lageplan des Bauvorhabens
  • Bauzeichnung etc.

Dabei müssen die vorgelegten Unterlagen sowohl vom Bauherrn sowie vom Verfasser des Bauentwurfs unterzeichnet sein.
Baurechtliche Vorgaben geklärt? Nun geht es ans Bauen!

Sobald alle rechtlichen Faktoren beachtet wurden und sie endlich die Baugenehmigung für Ihr Terrassendach in den Händen halten oder sich über die Verfahrensfreiheit beim Bau vergewissert haben, kann es an die eigentliche Arbeit gehen: den Bau der Terrassenüberdachung.

Egal, ob Sie die Überdachung selbst bauen oder diese bauen lassen, nach der sorgfältigen Planung und Prüfung der Unterlagen wird Ihre neu überdachte Terrasse ein wunderbarer Erholungsort im heimischen Garten, den Sie bei Sonne, Wind und Wetter nutzen können.

Bildquellen: Gibus (Bild 1+2), Houzz.de (Bild 3).

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