Aktuelle Solar/Photovoltaik-Förderungen für Schleswig-Holstein – Infos und Vergleich 2025

Du wohnst in Schleswig-Holstein und möchtest unabhängiger von steigenden Energiekosten werden, aktiv zum Klimaschutz beitragen und dabei attraktive Förderungen nutzen? Dann ist eine Solaranlage genau das Richtige für dich! Wir haben intensiv recherchiert und zeigen dir, wie du 2025 optimal von bundesweiten, landesspezifischen und kommunalen Förderungen für Photovoltaik (PV) und Solarthermie profitierst. Zudem geben wir Tipps zur Finanzierung und zeigen dir, wie du typische Fehler vermeidest.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2025 gilt in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen.
- Du kannst mit Eigenverbrauch von Solarstrom langfristig deutlich Energiekosten sparen.
- Du erhältst bis zu 70 % Zuschuss für Solarthermieanlagen vom BAFA.
- Kiel bezuschusst Photovoltaikanlagen mit 300 € pro kWp und Lübeck Balkonkraftwerke mit 200 € pro Anlage.
- Durch kombinierte Förderungen (z.B. KfW-Kredite und kommunale Zuschüsse) kannst du insgesamt bis zu 1.800 € sparen.
- Solarenergie reduziert deine CO₂-Bilanz und macht dein Zuhause nachhaltig und zukunftsfähig.

Bundesweite Förderungen
| Förderprogramm | Art der Förderung | Konditionen & Besonderheiten |
|---|---|---|
| KfW-Förderung (Programm 270 – „Erneuerbare Energien“) | Zinsgünstige Kredite über Hausbanken | – Zinsen: aktuell ca. 5,1-11,5 % p.a. – Flexible Laufzeiten: Bis zu 30 Jahre, 1-5 Jahre tilgungsfrei möglich – Kombinierbar mit anderen Förderungen |
| EEG-Einspeisevergütung (Solarstrom) | Gesetzlich garantierte Vergütung (20 Jahre) für eingespeisten Strom | – Vergütungshöhe abhängig von Anlagengröße und Einspeiseart: Volleinspeisung: ca. 12,60 Cent/kWh (bis 10 kWp), 10,56 Cent/kWh (10-100 kWp) Teileinspeisung: ca. 7,94 Cent/kWh bis 10 kWp, sinkend bei größeren Anlagen |
| BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen Solarthermie) | Direkter Zuschuss für Solarthermieanlagen (kein Kredit) | – Zuschüsse von 30 % der Investitionskosten – Klima-Bonus (+20 %), wenn gleichzeitig alte Heizung ersetzt wird – Förderquote insgesamt bis zu 70 % möglich – Antragstellung zwingend vor Beginn der Umsetzung |
Landesförderungen Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein bietet aktuell keine direkten Zuschüsse für private Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen an. Jedoch gibt es wichtige Entwicklungen:
- Ab 2025 tritt eine gesetzliche Solarpflicht in Kraft, die bei allen Neubauten und umfassenden Dachsanierungen eine Installation von Solaranlagen vorschreibt. Diese Regelung stärkt langfristig den Ausbau erneuerbarer Energien und könnte zukünftig zu erweiterten Förderprogrammen führen.
- Spezifische Förderprogramme für gewerbliche Stromspeicher unterstützen Unternehmen, um die Energiewende voranzutreiben.
- Unterstützung für unabhängige Energieberatungen durch zertifizierte Energieberater und Verbraucherzentralen. Solche Beratungen helfen dir, das Potenzial und die Wirtschaftlichkeit deiner Solaranlage optimal einzuschätzen.
- Perspektivisch könnte das Land bei verbesserter Haushaltslage neue Förderprogramme einführen, ähnlich früheren Programmen wie dem „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“.
Kommunale Förderungen
- Kiel: Umfangreiches Förderprogramm:
- 300 € Zuschuss pro kWp bei Anlagen größer als 5 kWp auf Einfamilienhäusern.
- 100 € pauschaler Zuschuss für Balkonkraftwerke.
- Zusätzliche Förderungen für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern (100 € pro kWp) und Nichtwohngebäuden sowie Freiflächen (maximal 15.000 €).
- Unterstützung für Voruntersuchungen und Zählerschrankertüchtigungen.
- Spezielle Förderung von Mieterstrommodellen.
- Lübeck:
- 200 € Zuschuss für Balkonkraftwerke bis 600 W. Aufgrund begrenzter Mittel solltest du deinen Antrag zügig einreichen.
- Andere Kommunen: Viele Gemeinden bieten derzeit keine direkten Zuschüsse, jedoch Beratungen oder fördern lokale Initiativen indirekt. Informiere dich daher regelmäßig bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.

Steuerliche Vorteile
| Steuerliche Vorteile | Beschreibung |
| Mehrwertsteuerbefreiung (0 % MwSt.) | Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp Leistung sind seit 2023 komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Dadurch sparst du unmittelbar 19 % der Investitionskosten. |
| Einkommensteuerbefreiung | Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis zu 30 kWp Leistung sind seit 2023 vollständig von der Einkommensteuerpflicht befreit. |
| Sonderabschreibungen | Zusätzliche Abschreibungen sind möglich, um die Anschaffungskosten steuerlich schneller geltend zu machen (gilt primär für gewerbliche Anlagen über 30 kWp). |
Praxisbeispiele
- PV-Anlage mit Speicher: Familie Meyer installiert eine 8 kWp Anlage mit Batteriespeicher für 18.000 €. Dank KfW-Kredit sind monatliche Kosten ca. 182 €, jährliche Stromersparnis etwa 1.500 €.

- Solarthermieanlage: Familie Hansen installiert für 12.000 € und erhält bis zu 4.800 € Zuschuss durch BAFA. Heizkostenersparnis ca. 500-600 € jährlich.

- Kommunale Förderung in Kiel: Familie Petersen installiert eine 6 kWp PV-Anlage für 12.000 €. Durch die kommunale Förderung in Kiel erhält sie zusätzlich 1.800 € Zuschuss (300 € pro kWp). Zusammen mit einem KfW-Kredit sinkt die Investitionsbelastung deutlich, und die Anlage amortisiert sich schneller.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Tipps zur optimalen Nutzung der Förderungen
- ️ Stelle Anträge rechtzeitig vor Baubeginn.
- Kombiniere verschiedene Förderprogramme sinnvoll.
- Plane die Anlage ausreichend groß und zukunftssicher.
- ️ Informiere dich über regelmäßige Wartung und Versicherungen.
- Nutze unabhängige Expertenberatung, um häufige Fehler zu vermeiden.
Zusätzliche Überlegungen & ganzheitliche Perspektiven
- ️ Beachte die gesetzliche Solarpflicht ab 2025.
- Kombiniere Solaranlagen mit ergänzenden Technologien wie Wärmepumpen, Dämmung und Batteriespeichern, um maximale Effizienz zu erzielen.
- Balkonkraftwerke: Ideal für Mieter, schneller Einstieg in Solarenergie mit schneller Amortisation.

Fazit & Ausblick
2025 bietet Schleswig-Holstein trotz fehlender direkter Landesförderungen attraktive Rahmenbedingungen für Solarprojekte. Bundesweite Förderungen, steuerliche Erleichterungen und aktive kommunale Programme wie in Kiel und Lübeck machen Solarenergie besonders lohnenswert. Die gesetzliche Solarpflicht ab 2025 zeigt klar, dass die Energiewende dauerhaft und politisch unterstützt wird. Für Eigenheimbesitzer und Mieter entstehen dadurch vielfältige Möglichkeiten, aktiv zum Klimaschutz beizutragen, langfristig Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Jetzt zu investieren bedeutet, von stabilen Rahmenbedingungen und attraktiven Förderungen nachhaltig zu profitieren.
Über uns
Wir, das Redaktionsteam von tiny-houses.de, beschäftigen uns leidenschaftlich mit nachhaltigem Wohnen, ökologischen Bauweisen, Autarkie und Selbstversorgung. Unsere Mission ist es, komplexe Themen wie Solarenergie verständlich aufzubereiten, praktische Hilfestellungen zu bieten und nachhaltige Projekte greifbar zu machen. Fundierte Recherchen und eigene Praxiserfahrungen bilden die Basis, um dich optimal bei deinem Solarprojekt zu begleiten. Wir glauben fest daran, dass jeder Mensch aktiv zur Energiewende beitragen kann und freuen uns, dich auf diesem Weg mit Rat und Tat zu unterstützen.

