steuereintreiber

Die Grunderwerbssteuer
– wann fällt sie an?

Die Grunderwerbssteuer – sicherlich haben viele diesen Begriff schon einmal gehört und auch eine grobe Vorstellung, worum es sich bei der Grunderwerbssteuer in etwa handelt. Doch ab wann diese und in welchem Maße geltend wird, ist sicherlich nicht jedem klar. Wer plant, in Zukunft ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu kaufen, sollte sich bewusst sein, dass meist ein kleiner Prozentsatz des Erwerbes als Steuersatz an den Staat abgesondert werden muss: Im Durchschnitt sind dies 4,5 Prozent, er variiert aber je nach Einzelfall und Bundesland. Hiervon ist jede Form von Grund- oder Wohnfläche nahezu unabhängig von dessen Größe betroffen. Um einen genaueren Überblick auf die auf Sie zukommenden Kosten zu bekommen, können Sie ganz einfach hier ihre Grunderwerbssteuer berechnen.

Welche Sonderfälle gibt es bei der Grunderwerbssteuer?

Bei Schenkungen und Erbschaften oder bei einem Verkauf mit der unmittelbaren Verwandtschaft, handelt es sich um Sonderfälle, welche in der Regel von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Bei einem Verkauf in der unmittelbaren Verwandtschaft, gilt diese Befreiung allerdings nur bei der direkten Verbindung zum Beispiel unter Ehepartnern und Kindern. Ein Verkauf unter Geschwistern, Cousins oder anderer Verwandtschaft wird somit nicht von der Steuer befreit werden.

Wer trägt die Steuerlast im Falle eines erfolgten Kaufes?

Auch wenn gesetzlich eigentlich geregelt ist, dass bei einem Kauf beide Parteien steuerpflichtig sind, so wird die Steuerlast meistens dem Käufer übertragen. Sollte allerdings dieser den Steuerforderungen nicht nachkommen, so wird ungehindert der Verkäufer aufgefordert. Hier gilt es also für beide Parteien genauestens nachzusehen, dass vor einem Kauf alle notwendigen Regelungen zwischen den jeweiligen Parteien getroffen werden und der Erwerb des Eigenheimes nicht in einem Rechtsstreit zwischen Verkäufer und Käufer endet.

Was gilt es nach der Aushandlung eines Kaufvertrages zu beachten?

notarNach der erfolgreichen Aushandlung eines Kaufvertrages gilt es zunächst einen Notar hinzu zu ziehen, damit weitere Details geklärt werden können. So vermittelt dieser Notar nach dem erfolgten Kauf dem Finanzamt die notwendigen Daten und Informationen. Daraufhin wird das Finanzamt den jeweiligen Schuldner schriftlich benachrichtigen, damit per Steuerbescheid der jeweiligen Abgabe nachgekommen werden kann. Diese Zahlung sollte dann binnen des Zeitfensters von einem Monat erfolgen. Sobald das benötigte Geld dann bei der Behörde angekommen ist, wird dem Zahlenden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Dieses Dokument ist dabei von äußerster Wichtigkeit, da es unabdingbar für den notwendigen Eintrag der erworbenen Immobilie im Grundbuch. Nur so kann der Käufer als rechtmäßiger Besitzer der erworbenen Immobilie registriert werden.

Bildquellen: Alexas_Fotos/Pixabay (Bild 1), stux/pixabay (Bild 2)

5/5 - (1 vote)