(Konventionelle) Wege
zur Finanzierung eines Tiny Houses
Wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen will, wird um das Thema „Baufinanzierung“ kaum herumkommen. Für Bauherren, die ein kleines stationäres Haus bauen oder kaufen wollen, ist die Lage relativ klar, denn die Baufinanzierung für solch kleine Häuser kann genau wie bei den größeren Exemplaren mittels einer Hypothek oder einer Grundschuld abgesichert werden: Der Wert des Hauses und/oder des Grundstücks dienen dabei also als Sicherheit für das Darlehen.
Wie die sogenannte „Besicherung über ein dingliches Recht“ funktioniert und was dabei zu beachten ist, hatten wir bereits in einem früheren Artikel geschildert. Um Bauherren stationärer Häuser buhlen viele Kreditinstitute und als potentieller Kunde kann man sich die günstigsten Angebote ganz einfach herauspicken – Vergleichsportale können bei der Auswahl des passenden Angebots eine Hilfe sein.
Baukredite für Mobilien: das Grundstück muss herhalten
Etwas anders sieht es bei Tiny Houses aus: Im Gegensatz zu einer herkömmliche Immobilie, die aus Grundstück und einem fest damit verbundenen Gebäude besteht, ist ein Tiny House mobil, bildet also mit dem Grundstück keine Einheit. Als Sicherheit für ein Baudarlehen kommt höchstens ein grundbuchlich abgesichertes Darlehen in Frage, hierzu muss der Bauherr aber natürlich Eigentümer des Grundstücks sein und das Grundstück darf nicht vorbelastet sein – zumindest sofern der Grundstückswert nicht entsprechend hoch ist, um das Grundstück weiter belasten zu können.
Baukredite für Tiny Houses
Bauherren, die sich aus finanziellen Gründen für ein Tiny House entscheiden, machen sich, um weitere größere Ausgaben zu vermeiden, häufig nicht auf die Suche nach Grundstücken zum Kaufen, sondern eher nach Möglichkeiten, ein Grundstück zu pachten. Neben der Minimierung der Verbindlichkeiten passt ein Pachtgrundstück immerhin auch zum Gedanken der Flexibilität: Man legt sich damit nicht auf einen Standort fest, sondern behält sich Ortswechsel vor.
Pachtgrundstücke bringen jedoch mit sich, dass es keinen Grund und Boden gibt, über den die Finanzierung abgesichert werden kann. In diesem Fall kommt also lediglich die Finanzierung des über die Eigenmittel hinausgehenden Betrages über einen Verbraucherkredit in Frage.
Verbraucherkredite haben eine Laufzeit von maximal 120 Monaten, der Höchstbetrag liegt meist bei 50.000 Euro. Eine persönliche Bonität, also in aller Regel ein gesichertes monatliches Einkommen, wird vorausgesetzt.
Für 50.000 Euro kann man bereits ein sehr solides Tiny House erwerben oder selber bauen. Soll das Tiny House mit allen Raffinessen für einen autarken Betrieb ausgestattet sein, wird dieser Betrag allerdings kaum ausreichen.
Wie bei allen größeren Anschaffungen gilt natürlich: Je mehr Eigenkapital, umso besser. Und gerade bei Tiny Houses steckt ja die Philosophie dahinter, Verschuldung zu vermeiden. Sponsoren in der Verwandt- oder Bekanntschaft sowie das Ansparen von Eigenkapital im Vorfeld kann den Bedarf an Fremdkapital drastisch senken.
Zwei weitere Aspekte der Tiny-House-Philosophie sind Ökologie und Nachhaltigkeit, weshalb sich viele Anhänger der Szene konsequenterweise mit Darlehensanfragen an eine der großen Nachhaltigkeitsbanken wenden, die nicht zuletzt auch soziale und alternative Wohnprojekte fördern. Im Interview mit Madeleine Krenzlin von mytinyhouseproject.de berichtete stellvertretend der Kreditbetreuer der GLS Bank, Henning Zirkel, dass die Anfragen zur Finanzierung von Tiny Houses merklich zunehmen.
Die Rahmenbedingungen der Finanzierungsdarlehen für Tiny Houses werden bei der GLS individuell festgelegt. Bei der EthikBank lassen sich Tiny Houses bis maximal € 50.000 recht unkompliziert zu den Konditionen des FAIRbraucherkredits finanzieren. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein geregeltes Einkommen oder wie es so schön heißt: Bonität.
Bildquellen: Artifex Blockbau (Bild 1), Walden Studio (Bild 2)