Ratgeber Bauen:
Was ist „Wärmecontracting“?

Egal ob beim Erstbezug oder der Sanierung eines Hauses: Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist stets mit erheblichen Kosten verbunden. Viele Menschen können diese große Investitionssumme nicht aus eigener Kraft aufbringen und einer der Hauptgründe für die Wahl eines Minihauses ist ohnehin die Senkung von Investitionskosten.
Für den Kauf einer neuen Heizungsanlage gibt es seit neuestem jedoch eine Alternative: Die neue Heizung kann auch geleast werden und zwar mitsamt Notfall- und Wartungsservice. Diese Lösung ist durchaus günstig und komfortabel. Die Anbieter des sogenannten Wärmecontracting profitieren dabei ebenso, wie die Verbraucher.

Heizung-Leasing nutzt bekanntes Konzept

Bei dem Heizung-Leasing geht die Anlage nicht in den Besitz des Nutzers über, sie wird von diesem lediglich gepachtet. Dadurch lassen sich langfristig durchaus Kosten einsparen, da der Energieverbrauch von veralteten Heizungsanlagen wesentlich höher ist, als bei modernen Heizungssystemen.

Das Konzept des Leasings wird vielen Verbrauchern aus dem Automobilbereich bereits bekannt sein. Das Heizungs-Leasing funktioniert nach demselben Prinzip, wie das Fahrzeug-Leasing. Lediglich die Laufzeit des Vertrages ist wesentlich länger als bei dem Leasing eines Fahrzeuges – sie beträgt normalerweise zwischen zehn und 15 Jahren.

Eine Servicepauschale für den Notfalldienst, den Schornsteinfeger und die Wartung ist in dem jeweiligen Leasingvertrag inklusive. So erhalten die Nutzer des Wärmecontracting eine Art Rundum-Sorglos-Paket. Die Kosten, die für den Ausbau der alten und die Installation der neuen Anlage anfallen, sind in der monatlichen Rate ebenfalls inbegriffen.

Wärmecontracting lohnt sich für die Energieversorger

Große Energieversorger haben das Wärmecontracting als eine der ersten Anbieter zugänglich gemacht. Mittlerweile bieten immer mehr Energielieferanten dieses Konzept für ihre Kunden an. Die Kunden mieten dabei allerdings nicht nur die Heizung, sondern gehen auch die Verpflichtung ein, die Energie während der gesamten Laufzeit über den jeweiligen Versorger zu beziehen.

So können die Energieunternehmen die Verbraucher sehr lange durch die attraktiven Pauschalangebote an sich binden. Der Restwert der Heizungsanlagen ist nach Ende der Vertragslaufzeit oft sehr gering, sodass die Leasingnehmer diese zu einem günstigen Preis oder sogar kostenlos übernehmen können.

Wird über die geleasten Heizungssysteme nachhaltiger Strom, beispielsweise aus Sonnenenergie bezogen, können die Anbieter die Förderungsmöglichkeiten nutzen, die beispielsweise die KfW-Bank anbietet.

Welche Vorteile für die Leasingnehmer?

Der Einbau von verbrauchsarmen Heizungen wird durch erhebliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite durch die KfW-Bank gefördert. So können durch die staatlichen Zuschüsse mehr als 15 Prozent der Kosten für Anschaffung und Installation eingespart werden. Jeder Hausbesitzer, der seine Heizungsanlage sanieren möchte, kann von diesen Förderungen Gebrauch machen.

Wird die Methode des Heizungscontracting gewählt, besteht diese Möglichkeit der Förderung allerdings nicht. Hier profitieren nur die Anbieter selbst von den attraktiven staatlichen Zuschüssen und Förderungen durch die kfW-Bank.

Dennoch ist das Modell auch für die Leasingnehmer lohnenswert, vor allem deswegen, weil die neuen und modernen Heizungsanlagen langfristig wesentlich weniger Energie verbrauchen und dadurch bei den Energiekosten viel Einsparpotenzial freigelegt wird. Ebenfalls entsteht dadurch ein Vorteil, dass sich die Nutzer keine Gedanken mehr um mögliche Störungen oder Reparaturarbeiten der Heizung machen müssen. Mietern einer Wohnung, deren Heizung über ein Wärmecontracting läuft, kann dieser Umstand bei Störungen dagegen zum Nachteil werden. Je nachdem, ob der Vermieter lediglich den Betrieb einer eigenen Heizung an einen Contractor vergeben hat oder ob die Heizung geleast wurde, kann der Mieter unter Umständen nicht feststellen, ob der Vermieter- oder der Contractor der richtige Ansprechpartner ist. Zudem kann er nicht, wie es bei der Stromversorgung möglich ist, selber den Contractor wechseln.

Details des Leasingvertrages sorgfältig lesen

Allerdings stehen die Verbraucherzentralen den Leasingangeboten für Heizungen noch skeptisch gegenüber. Diese weisen darauf hin, dass die Verträge für das Heizungcontracting vor dem Abschluss sorgfältig studiert und am besten durch die Verbraucherzentrale selbst geprüft werden sollten.

Es kommt bei den Verträgen besonders darauf an, dass die Anlage wirklich überdurchschnittlich energieeffizient arbeitet und alle versprochenen Notfall- und Servicedienste vertraglich zugesichert werden.

Bildquellen: Michal Křenovský (Bild 1+2), 5317367 (Bild 3), jeweils via Pixabay.

Beitrag bewerten