Wohnraum schaffen in kleinen Häusern

Bild Dachboden KleinhausSogenannte „Schnäppchenhäuser“ zeichnen sich neben einem niedrigen Kaufpreis oft durch hohen Sanierungsbedarf aus. Natürlich kann auch die Lage des Objektes oder Gründe, aus denen der Eigentümer rasch verkaufen muss, den Preis drücken. Manchmal treffen auch mehrere dieser Punkte zu. Bei kleinen alten Häusern braucht es neben einem Bau-Sachverständigen manchmal viel Fantasie, um sich vorstellen zu können, ob daraus mit einfachen Maßnahmen ein kleines Juwel werden kann oder ob die Sanierung ein Fass ohne Boden wäre.

Mehr Raum schaffen

Die Grundrisse in kleinen alten Häusern sind meist weniger großzügig, als es dem heutigen Geschmack entspricht. Besonders kleine Siedlungshäuser zeichnen sich durch Grundrisse mit vielen kleinen einzelnen Räumen aus. Ein Statiker kann in diesem Fall feststellen, welche Wände tragend sind und welche nicht, an welchen Wänden also Durchbrüche und damit die Zusammenlegeung zweier oder mehrerer Räume möglich sind. Können Wände entfernt werden, z.B. zwischen Küche und Wohnzimmer, trägt das nicht nur zu einem großzügigeren Raumgefühl bei, sondern schafft tatsächlich mehr Raum. Mehr Raum lässt sich u.U. auch durch eine Anhebung und/oder den Ausbau des Daches erreichen: Wenn es der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung der betreffenden Gemeinde zulässt, gewinnt man so ein weiteres Geschoss.

Eine Dachaufstockung kann ein kleines, günstiges und solide gebautes Haus tatsächlich zu einem Glücksgriff machen: Auf der kleinen, schon bebauten Grundfläche wird weiterer Raum gewonnen, ohne dass vom Garten etwas abgezwackt werden muss. Außerdem kann die ohnehin vorhandene Haustechnik mitbenutzt werden. Durch den Ausbau des Daches und die neue Dämmung sinkt der Energieverbrauch für das ganze Haus. Durch eine fachgerechte Dachdämmung lassen sich übrigens bis zu 20% der zuvor gezahlten Heizkosten einsparen. Eine Dachaufstockung gilt allerdings als Neubau, daher sind alle relevanten Vorschriften, wie die Landesbauordnung, die EnEV, Bestimmungen zu Brandschutz und Rettungswegen etc. zu beachten und ein Bauantrag zu stellen.

Dachdämmung

Viele Dachstühle alter Häuser liegen brach. Außer ein paar alten Hutschachteln oder Gerümpel steckt nichts unter dem Dach. Nicht einmal Dämmung. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist in diesen Fällen allein für die Dämmung zuständig. Ist diese suboptimal ausgeführt, geht dem gesamten Haus nach oben steigende Wärme verloren. Bei einem ungenügend gedämmten Schnäppchenhaus wird sich also die Frage stellen, ob das Dachgeschoss zukünftig (oder weiterhin) zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Lautet die Antwort „Nein“, dann ist eine fachgerechte Dämmung der oberen Geschossdecke die einfachste Lösung: Bild Dachboden

Bei Holzbalkendecken eignen sich z.B. Dämmschüttungen aus Seegras, Wiesengras, Perlite oder Korkgranulat für die Balkenzwischenräume. Damit der Spitzboden begehbar wird, werden über den Holzbalken Dielen verlegt. Ist ein Begehen des Spitzbodens nicht erforderlich reicht auch ein Auslegen von Dämmmatten. Dabei ist allerdings besonders an den Deckenrändern auf eine sorgfältige Ausführung zu achten, um Wärmebrücken zu vermeiden.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine Dämmung der Obergeschossdecken vor, für den Fall dass die Dachräume nicht beheizt sind und das Dach selbst keine Dämmschicht besitzt. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Obergeschossdecke darf dabei nicht höher als 0,24 W/(m2 K) sein. Diese Dämmpflicht besteht seit 2011. Ist der Eigentümer dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen und findet ein Eigentümerwechsel statt, muss der neue Hausbesitzer dieser Pflicht innerhalb von zwei Jahren nachkommen, mit wenigen Ausnahmen.

Ist eine Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken vorgesehen, muss natürlich das Dach selbst entsprechend gedämmt sein. Hierfür kommen Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung in Frage. Wie diese Begriffe schon erkennen lassen, liegt der Unterschied darin, wo die Dämmschicht aufgebracht wird:

Die teuerste Variante, die meist nur Sinn macht, wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt werden muss, ist die Aufsparrendämmung. Vorteil dieser Lösung ist eine hohe Dämmwirkung ohne Wärmebrücken und ohne Minderung des Wohnraumvolumens.
Die vermeintlich einfachste Form der Dachdämmung ist die Zwischensparrendämmung, bei der Dämmstoffmatten oder flexible Platten zwischen die die Sparren geklemmt werden. Die Energieeinsparverordnung schreibt nun aber genauso wie für Decken, auch für Schrägdächer, die Wohnräume nach außen abgrenzen, einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m2 K) vor. Dieser Dämmwert wird bei Verwendung eines der üblichen Dämmstoffe mit einer Dämmschichtstärke von etwa 20 Zentimetern erreicht. Wenn die Sparren nicht diese Stärke haben, kann es erforderlich sein, die Sparrenhöhe mit aufgeschraubten Brettern zu erhöhen, um die erforderliche Dämmstärke zwischen den Sparren unterzubringen. Unter den Sparren wird dann die Dampfbremse und Verkleidung angebracht, was eine leichte Einbuße beim Wohnraumvolumen zur Folge hat. Die Zwischensparrendämmung ist eine günstige Lösung, beinhaltet aber auch das größte Risiko für Wärmebrücken.
Die Untersparrendämmung ist ebenfalls preiswert und einfach durchzuführen. Hierbei wird die Dämmung, meist als System im Verbund mit Verkleidung, unter den Sparren angebracht, womit auch Wärmebrücken vermieden werden. Ein entscheidender Nachteil dieser Dämmvariante ist die drastische Wohnraumverkleinerung.

Praktisch veranlagte Heimwerker können viele der Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Dämmung des Daches stehen, selbst erledigen und so Geld sparen. Für alle Arbeiten, die man lieber einem Profi überlässt, findet sich ein passender Handwerksbetrieb in den Gelben Seiten oder per Suche im Internet.

Bildquellen: Henrik G. Vogel/pixelio.de (Bild 1), pandi/pixelio.de (Bild 2).

 

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