Wohnraumerweiterung
durch Terrassenüberdachung

Deutschland bildet zusammen mit (man höre und staune) der Schweiz das Schlusslicht unter den europäischen Ländern, wenn es um selbstgenutztes Wohneigentum geht. Nicht ganz zu unrecht gilt Deutschland also als „Mieterland“ – und die Eigentumsquote sinkt weiter. Begründet ist dieser Trend einerseits in der zunehmenden Zahl der Singlehaushalte (bei denen naturgemäß der Prozentsatz der Eigentümer am niedrigsten liegt), zum anderen weil junge Familien nicht in gleicher Weise Eigenkapital aufbauen können, wie die Immobilienpreise steigen. Kein Wunder also, dass Mini- und Kleinhäuser (bei denen der Erwerb noch am realistischsten erscheint) im Trend liegen.

Interessanterweise lassen sich im Bereich der Eigenheime gravierende regionale Unterschiede ausmachen:  Unter den circa 40 Millionen bestehenden Wohnhäusern in Deutschland machen die Einfamilienhäuser ein gutes Drittel aus, in fast allen Bundesländern dominieren Mehrparteienhäuser – besonders natürlich in den Bundesländern mit hoher Bevölkerungsdichte wie Berlin, Hamburg und Bremen und dem bevölkerungsreichsten Bundesland – Nordrhein-Westfalen. Ganz anders verhält sich allerdings die Sache in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz: Hier gibt es deutlich mehr Einfamilienhäuser als Zwei- oder Mehrfamilienhäuser. Einflussfaktoren hierfür sind unter anderem Demographie, Grundstückspreise und geringere Landflucht, aber auch die Landespolitik mit ihren Förderprogrammen. Letztere leisten einen Beitrag zur regionalen Bindung und der höheren Zufriedenheit, die die meisten Wohneigentümer von Mietern unterscheidet.

Gestaltungsfreiheiten: Wohneigentümer allgemein zufriedener als Mieter

Ein Aspekt, der ganz allgemein Wohnungs- und Hauseigentümer besonders zufrieden macht, sind die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Auffällig waren im letzten Jahr während der Pandemie die vielen Renovierungs-, Ausbau- und GaLaBau-Projekte. Man darf annehmen, dass Bauherren, die die Zeit des Lockdowns für Arbeiten am Haus nutzen konnten, durchschnittlich besser durch diese Phase kamen, als andere. 2020 stellte für die Baumärkte ein Rekordjahr dar: Wo man hinsah, wurde renoviert und verschönert – am sichtbarsten war dies im Außenbereich, wo Gärten gepflegt, Hühnerställe gebaut und Terrassen neu angelegt wurden.

Sofern es sich nicht um größere Erdewegungen handelt ist Garten- und Landschaftsbau nicht genehmigungspflichtig. Auch eine Terrasse kann im Allgemeinen angelegt werden ohne vorher eine Erlaubnis beim Bauamt einholen zu müssen – zumindest sofern diese nicht überdacht ist und lediglich als Freisitz genutzt wird. Eine Überdachung der Terrasse hingegen gilt offiziell als „Umbau- bzw. Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude“ und kann – anders als das Anbringen von Markisen oder Sonnensegeln – genehmigungspflichtig sein: Der räumliche, in den meisten Bundesländern geltende Freibetrag wird mit 30 qm und einer maximalen Tiefe von 3 m angegeben. Für alle größeren Vorhaben müssen Sie eine Anfrage beim Bauamt stellen.

Für eine Terrassenüberdachung spricht, dass der Außenbereich relativ unabhängig von der Witterung genutzt werden und sich eine Abschattung in den Sommermonaten positiv auf die Temperierung der dahinterliegenden Räume auswirken kann. Die Entscheidung für ein sogenanntes Solarterrassendach bringt einen weiteren Vorteil mit sich: Sie können damit Ihre eigene Energie gewinnen und zu einer deutlichen Senkung der Stromkosten im Bezug beitragen. Um etwaigen Problemen mit der direkten Nachbarschaft vorzubeugen und Konflikte mit den Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung zu vermeiden, sollten Sie noch vor der Errichtung der Überdachung, am einfachsten mit Doppelstegplatten von 16mm, die im folgenden Abschnitt genannten Punkte beachten.

Die Zulässigkeit einer Terrassenüberdachung

Ob gemäß der für Ihren Standort geltenden Landesbauordnung für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung vonnöten ist, ist stets von der Bemaßung sowie von den einzelnen Faktoren des Bauvorhabens abhängig.
Bei kleineren Überdachungen (innerhalb der oben genannten Maximalmaße), ist zu beachten, dass zwar keine baurechtliche Genehmigung notwendig ist, allerdings müssen sonstige geltende Vorschriften hierzu eingehalten und in der Regel eine Bauanzeige beim Bauamt eingereicht werden. Insbesondere müssen folgende Aspekte eigenverantwortlich baurechtskonform beachtet werden:

  • die Fläche der Terrasse
  • die Auskragungstiefe der Überdachung
  • Materialeignung hinsichtlich Statik und Brandschutz
  • Statik der Konstruktion
  • Mindestabstände
  • Wasserdurchlässigkeit des Terrassenbelags
  • etwaige weitere Vorschriften in Ihrem Baugebiet

Kritisch kann es in Reihenhaussiedlungen werden, wenn keine schriftliche Zustimmung von den angrenzenden Nachbarn gegeben wurde. In diesem Fall kann es zu Auseinandersetzungen im rechtlichen Sinne und zur Rückbauanordnung kommen. Aus diesem Grund gilt, die Angelegenheit vor der Errichtung besser mit den Nachbarn zu klären und die Genehmigungsfreiheit (ggf. auch Anzeigefreiheit) vorab mit dem zuständigen Bauamt zu besprechen. Hierdurch können unangenehme Folgen vermieden werden.

Wann eine Baugenehmigung nötig ist

Eine Baugenehmigung ist dann vonnöten, wenn die Maße die genehmigungsfreie Größe überschreiten. Des Weiteren fließt neben dem kommunalen und Landesbaurecht das private Baurecht mit ein. Hierbei ist zu beachten, einen drei Meter breiten Mindestabstand zum Grundstück des Nachbarn einzuhalten. Auch dürfen die Sicht und Lichtverhältnisse der Nachbarn aufgrund der Überdachung nicht eingeschränkt werden – es darf hier zu keiner unnötigen Verdunkelung kommen. Das private Baurecht gilt stets auch unabhängig von der jeweiligen Baugenehmigung.

Ist noch keine Genehmigung erteilt worden, so darf auch der Bau der Überdachung noch nicht beginnen. Andernfalls muss entweder mit einem Baustopp oder schlimmstenfalls sogar mit einem Bescheid über Bußgeld gerechnet werden. In jedem Fall ist Geduld gefragt: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es sich beim Zeitraum bis zur Genehmigungserteilung um mehrere Wochen handeln.

Checkliste der wichtigsten Punkte

Bei einer Genehmigungspflicht müssen einige Dokumente eingereicht und auch die folgenden Abläufe beachtet werden:

  1. Zuerst sollten Sie sich informieren, ob entweder eine Genehmigungspflicht oder die Genehmigungsfreiheit gilt. Im Fall einer Genehmigungspflicht sind alle Pläne und Dokumente bezüglich Überdachung und Grundstück vorzuweisen. Wichtig: Vollständige Vorlage mit plausiblem Inhalt.
  2. Die Beantragung muss noch vor dem allerersten Bauschritt erfolgen.
  3. Eine schriftliche Zustimmung der angrenzenden Nachbarn ist stets von Vorteil.
  4. Eine fachkundige Stelle muss zunächst eine statische Prüfung zur Belastungskapazität und auch zur Sicherheit durchführen.
  5. Der Bau beginnt erst, wenn die Baugenehmigung im schriftlichen Format vorliegt.

 

Die benötigten Dokumente

Bei der Genehmigungspflicht sind folgende Dokumente vonnöten:

  1. Vollständig ausgefüllter Antrag inklusive der umfassenden Beschreibung des Bauvorhabens
  2. Baukosten-Aufstellung (zu erwartende Kosten)
  3. Grundrisse zur Verdeutlichung des Projekts (mit verschiedenen Ansichten und Querschnitten)
  4. Alle wichtigen Details zur Statik und der Bemaßung (vom Architekten)
  5. Aktueller Lageplan (erhältlich beim Katasteramt)

All dies mag aufwendig erscheinen, in der Regel werden Sie beim Bauantrag jedoch vom ausführenden Unternehmen unterstützt. Sollten Sie ein reines DIY-Projekt planen, ist es von Vorteil, innerhalb der genehmigungsfreien Grenzen zu bleiben.

Bildquellen: Marina Lohrbach / iStock.com (Bild 1+3), Marc_Osborne / iStock.com (Bild 2).

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