Tiny Houses auf der Straße. Rechtliche Grundlagen (2)
Tiny House mit Wohnwagenzulassung
Die Betriebserlaubnis ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs – in diesem Fall des Typs „Wohnwagen“. Sie kann auf Basis des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers des TÜV oder – außer in BW und BY – alternativ der DEKRA erteilt werden. Diese Betriebserlaubnis gilt dann als nationale Typgenehmigung. Für den Betrieb im Ausland ist eine separate Zulassung im entsprechenden Land oder eine Typgenehmigung gemäß der europäischen Rahmenrichtlinie 70/156/EWG (EG-Typgenehmigung) erforderlich.
Bestimmungen, die ein Tiny House erfüllen muss um zulassungsfähig zu sein
- Maße: max. 4,00 m Höhe und 2,55 m Breite (inkl. Vorbauten und Überstände)
- Gewicht: max. 3500 kg (bei entsprechender Fahrerlaubnis)
- Sicherheitsglas in Fenstern und Türen (bauartgenehmigt, d.h. jede Scheibe muss einen Stempel mit der Bauartgenehmigungsnummer tragen).
- Keine scharfen Kanten
Die genannten Maße gelten für Deutschland. Wer mit seinem THoW durch Europa zu touren beabsichtigt, muss bei Ausreizung dieser Maße unter Umständen in einzelnen Ländern (wie z.B. Portugal) eine Sondergenehmigung beantragen.
Was spricht gegen eine Zulassung als Wohnwagen?
Ein entscheidender Nachteil einer Wohnwagenzulassung sind versicherungsrechtliche Konsequenzen. So ist z.B. auch dauerhaftes Wohnen im Tiny House damit nicht mehr versicherungsfähig. Nicht zuletzt ist auch die Symbolkraft von Zulassungen als Wohnwagen nicht zu unterschätzen: Eine automatische Einordnung in diese Kategorie dürfte einer allgemeinen Anerkennung von Tiny Houses als vollwertige Wohnstätten und der Schaffung spezieller (auch baurechtlicher) Standards zur Etablierung von Tiny Houses im Städte- und Straßenbild nicht besonders förderlich sein.
Alternativ: Zertifizierung des Tiny Houses als ordentlich gesicherte Ladung
Wenn ein Tiny House als Ladung deklariert werden soll, braucht es (auf einem durch einen technischen Dienst, wie z.B. dem TÜV oder der DEKRA, abgenommenen Trailer) keine zusätzliche Zulassung. Gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung ist die Ladung „so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ kann. Um als Ladung gelten zu können, muss der Aufbau allerdings auch so befestigt sein, dass er händisch (z.B. durch Verwendung von U-Bügeln und Flügelschrauben oder Twistlocks) wieder vom Hänger getrennt werden kann.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt (lt. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) zwar beim Fahrer, Halter und beim Verlader, im Falle eines Unfalls oder bei einer Verkehrskontrolle kann es jedoch schwierig werden, eine sorgfältige Ladungssicherung zu belegen. Zur Absicherung gegen unberechtigte Forderungen einer gegnerischen Versicherung oder zur Dokumentation gegenüber der Polizei besteht vorab die Möglichkeit einer DEKRA-Zertifizierung als ordentlich gesicherte Ladung. Die Vorschriften für die „Ladungsvariante“ sind ansonsten mehr oder weniger die gleichen wie bei der Wohnwagenzulassung, jedoch stellt die Abnahme als Ladung eine mögliche Alternative dar, falls eine technische Abnahme als Wohnwagen nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Informationen zum Ablauf der DEKRA-Zertifizierung
Für dynamische Prüfungen gemäß DIN EN 12642 Anhang B (Fahrdynamik) wird in der Regel eine Stützachse unter dem Anhänger montiert – was im Fall der Tiny-House-Trailer nicht möglich ist. Eine Zertifizierung ist jedoch auch ohne Montage einer Stützachse möglich, allerdings sind zwingend Fahrversuche erforderlich. Dafür benötigt wird das (entsprechend gesicherte) Tiny House auf dem Trailer und ein Zugfahrzeug – außerdem eine Fläche von ca. 50 x 100 m. Es werden darauf Fahrversuche gemäß DIN EN 12642 Anhang B gefahren, das heißt: Vollbremsung nach vorn und nach hinten, Kurvenfahrt und Ausweichmanöver. Das Ganze wird messtechnisch festgehalten. Anschließend – bei erfolgreicher Prüfung – gibt es ein Zertifikat, welches die ordnungsgemäße Ladungssicherung bestätigt. Angebotsanfragen für eine derartige dynamische Prüfung sollten möglichst schon die Maße des Tiny Houses und des Trailers enthalten sowie Angaben zur Sicherungsart des Tiny Houses auf dem Trailer (z.B. „geschraubt“).
Auskunft im Einzelfall erteilt bei Bedarf die DEKRA, Fachabteilung „Fahrzeugtechnik / VU-Analyse / Ladungssicherung“, Niederlassung Bielefeld.
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