Tiny Houses auf der Straße. Rechtliche Grundlagen (3)

 

Zugmaschinen für Tiny Houses oder „Darf ich ein Tiny House hinter mein Auto hängen?“

Die Frage „Welche Anhängelast darf mein Wagen ziehen?“ kann nach einem Blick in die Fahrzeugspapiere beantwortet werden:

  • Unter Position 28 (Fahrzeugschein bis 2005) oder Position O.1 (Zulassungsbescheinigung ab 2005) steht, welche Last der Wagen gebremst ziehen darf.
  • Unter Position 29 (Fahrzeugschein bis 2005) oder Position O.2 (Zulassungsbescheinigung ab 2005) steht, welche Last der Wagen ungebremst ziehen darf.

 
Das dort angegebene Gesamtgewicht darf an die Anhängerkupplung gehängt werden.
Steht im Fahrzeugschein unter Position 28 also z.B. 1300 kg, dann darf zwar ein gebremster Tiny-House-Trailer mit 620 kg Eigengewicht (und maximal 680 kg Zuladung), aber eben nicht mit Tiny-House-Aufbau und dem sich daraus ergebenden Anhänger-Gesamtgewicht von annähernd 3,5 to drangehängt werden.
Ob man einen betreffenden Anhänger mit dem eigenen Pkw ziehen darf, ergibt sich also aus dem Eigengewicht des Anhängers plus der Ladung (die das für den Anhänger angegebene Zuladungsgewicht nicht übersteigen darf): Die Summe darf das in den Fahrzeugpapieren des potentiellen Zugfahrzeugs angegebene Anhängegewicht nicht überschreiten.
Neben der Anhängelast ist auch die zulässige Stützlast zu beachten.

Bis an die Grenze zu gehen, empfiehlt sich aber gerade beim Einbringen von Tiny Houses in den Straßenverkehr ebenfalls nicht, da der Aufbau sehr hoch ist, der Schwerpunkt dadurch ungünstig liegt und die Windanfälligkeit somit enorm ist. Eine Böe beim Überfahren einer Autobahnbrücke oder nur das Überholen eines LKWs kann den Anhänger da schon zum Schlingern bringen.
Zu überladen kann außerdem (zumindest vorläufig) die Fahrerlaubnis kosten und keine Versicherung zahlt, wenn mit dem Gespann ein Unfall passiert – weder für ihren eigenen Schaden, noch für Schäden am gegenerischen Fahrzeug, noch für Personenschäden und auch nicht für in Verbindung mit dem Unfall stehenden Folgekosten.
Fazit: „Normale“ Pkws kommen zum Ziehen von Tiny Houses nicht in Betracht. Lediglich SUVs wie z.B. der VW Touareg, der Jeep Grand Cherokee und der Mitsubishi Pajero sowie echte Offroader, einige amerikanische Automodelle und Transporter eignen sich für diesen Zweck. Wer sein Zuhause mit einem eigenen Wagen ziehen will, wird also zur Berechnung der Anschaffungskosten für das Gespann, den Preis für das Tiny House mal zwei nehmen müssen.

Fahrerlaubnis zum Bewegen eines Tiny Houses im Straßenverkehr

Die Gründe warum 3500 kg die „magische Grenze“ beim Tiny-House-Bau darstellt, sind neben der Belastbarkeit des Trailers und des Zugfahrzeugs auch die Einschränkungen, die die verschiedenen Führerscheinklassen mit sich bringen:
Mit einer „alten“ Fahrerlaubnis (Klasse 3) dürfen nach Umtausch in einen neuen Führerschein – ohne die zuvor geltende Beschränkung auf 3 Achsen – die Fahrzeugklassen B, BE, C1, C1E und (bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ohne Gesundheitsprüfung) CE 79 gefahren werden. Wer seine Fahrerlaubnis nach dem 31.12.1998 erhalten hat (Klasse B), braucht zum Lenken eines Pkw-/Tiny-House-Gespannes zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Mit dieser Klasse darf eine Zugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Pkw) und einem Anhänger mit 3500 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden. Liegt das Gesamtgewicht des Anhängers über 3500 kg ist die Klasse C1E erforderlich.
Mit der Führerschein-Klasse B96 darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns maximal 4,25 to betragen. Zum Bewegen eines solchen Gespanns muss allerdings auch der Fahrzeugschein der Zugmaschine eine entsprechend hohe Anhängerlast zulassen.

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