Tiny Houses auf der Straße. Rechtliche Grundlagen.
Tiny Houses haben den unschätzbaren Vorteil, dass sie klein genug sind, um von einem Ort zum anderen transportiert werden zu können – potenziell also das ideale Domizil für moderne Nomaden. Tiny Houses können direkt auf einen fahrbaren Untersatz gebaut werden und ziehen bei einem nötigen oder gewünschten Ortswechsel gleich mit um.
Braucht ein Tiny House eine Straßenverkehrszulassung?
Wer in Deutschland jedoch ein Fahrzeug oder einen Anhänger auf öffentlichen Straßen betreiben will, muss es zur Zulassung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde anmelden. Das Zulassungsverfahren ist in Deutschland seit dem 1. März 2007 durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Der Zulassungspflicht im Straßenverkehr unterliegen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs km/h und ihre Anhänger.
In den folgenden Fällen kann ein Anhänger ohne Abnahme durch einen technischen Dienst (wie z.B. TÜV oder DEKRA) auf die Straße:
- Anhänger im Schaustellergewerbe (die Zugmaschine muss im Schaustellergewerbe betrieben werden, mit Gewerbezulassung für Schausteller)
- Anhänger im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- Fahrbare Baubuden (d.h. Bauwagen, die auch tatsächlich auf Baustellen als Geräte- oder Personalwagen genutzt werden).
In den genannten Fällen wird für den Anhänger zwar keine technische Abnahme, aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für in Serie gefertigte Modelle, oder eine Einzelbetriebserlaubnis benötigt. Ausgenommen von dieser Pflicht sind zulassungsfreie Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gekommen sind (FZO § 50 Absatz 1). Bedingungen für die Zulassungsfreiheit sind außerdem, dass, unabhängig von der technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit mit dem Anhänger 25 km/h nicht überschreitet. Sofern die Zugmaschine für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist, muss der Anhänger auf den Längsseiten und an der Rückseite außerdem durch das sogenannte 25km/h-Schild gekennzeichnet sein.
Da Tiny Houses unter keine der drei Kategorien fallen, gilt für sie KEINE Zulassungsfreiheit. Tiny Houses können bei nur gelegentlichem Transportbedarf entweder mit einer Kurzzeitzulassung transportiert werden (Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger) – hierbei gilt im Übrigen keine generelle Höchstgeschwindigkeit, sofern einzelne Bauteile, wie z.B. die Reifen, nicht auf niedrigere Geschwindigkeiten ausgelegt sind – oder man organisiert sich z.B. einen Transport durch einen Schausteller. Für die dauerhafte Straßenzulassung des rollenden Zuhauses ist dagegen eine Einzel-Betriebserlaubnis (EBE) erforderlich.
Tiny House Planungs-Tool
Damit Sie bei der Vielzahl an Tiny-House-Herstellern den Durchblick behalten und sich ganz bequem von zu Hause aus einen Überblick verschaffen können, haben wir zusammen mit den führenden Tiny-House-Experten das folgende kostenlose „Tiny House“- Planungs-Tool ins Leben gerufen. Dieses funktioniert dabei nach folgendem Grundsatz: 1. Bedarf festlegen, 2. Passende Anbieter finden, 3. Inspirieren lassen (Beispiele, Ideen, etc.), 4. Tipps zur Planung erhalten. Wir wünschen viel Spaß und Erfolg damit:)
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