Minihaus bauen. Die Basics (1)

Informationen zum Baurecht

Viele Menschen träumen von einem eigenen Dach über dem Kopf. Besonders in Krisenzeiten stellt sich die Frage, wie Sicherheit geschaffen und die Kosten niedrig gehalten werden können. Ein eigenes Zuhause ohne jahrelange Kreditzahlungen. Die Lösung heißt „Downsizing“ und schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Je nach persönlicher Situation und Lebensphase stehen verschiedenen Lösungen zur Auswahl:

Minihäuser sind aufgrund ihrer geringen Quadratmeterzahl am ehesten für Singles geeignet. Soll der Wohnraum in der Zukunft erweiterbar sein, bieten sich containerförmige Modulhäuser als flexible Lösung an, da diese aufgestockt oder angesetzt werden können. Modulhäuser lassen also eine unkomplizierte Veränderung (Umzug und/oder Erweiterung) von Anfang an zu. Zudem schonen Modulhäuser aufgrund des Baukastenprinzips den Geldbeutel.

Was muss ich beachten, wenn ich mir ein Minihaus in den Garten stellen will? Brauche ich eine Baugenehmigung, einen Energiepass, oder falls mein kleines Domizil auf Rädern steht, nur eine Stellplatzgenehmigung? Welche Möglichkeiten der Energieversorgung und Abwasserentsorgung gibt es?
Diese und weitere Fragen wird Ihnen Ihr Architekt und das Bauunternehmen beantworten können, aber wir wollen Ihnen schon im Vorfeld einige Informationen zur groben Orientierung zur Verfügung stellen. Ein Gang zur Gemeindeverwaltung wird Ihnen dann weiteren Aufschluss bzgl. der in Ihrer Gegend geltenden besonderen Bestimmungen geben.


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Damit Sie bei der Vielzahl an Tiny-House-Herstellern den Durchblick behalten und sich ganz bequem von zu Hause aus einen Überblick verschaffen können, haben wir zusammen mit den führenden Tiny-House-Experten das folgende kostenlose „Tiny House“- Planungs-Tool ins Leben gerufen. Dieses funktioniert dabei nach folgendem Grundsatz: 1. Bedarf festlegen, 2. Passende Anbieter finden, 3. Inspirieren lassen (Beispiele, Ideen, etc.), 4. Tipps zur Planung erhalten. Wir wünschen viel Spaß und Erfolg damit:)

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Baugenehmigung

Auch kleine und kleinste Gebäude sind in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig, sofern sie nicht nur zum Unterstellen von Geräten, sondern auch als längerfristiger Aufenthaltsraum dienen sollen. Selbst bei Gartenhäusern kann es Einwände geben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den für Sie und Ihr Vorhaben gültigen Bestimmungen. Das Planungsrecht ist Landesrecht und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Vor Errichtung eines (Wohn-)Gebäudes auf einem Grundstück muss in der Regel ein Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht werden. Für sonstige bauliche Anlagen, sogenannte „untergeordnete Gebäude“, wie Carports, Gartenhäuser oder auch Baumhäuser, die nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmt sind und eine gewisse Größe nicht überschreiten, reicht meist eine Anmeldung.

Für den Bauantrag gibt es amtlich vorgeschriebene Formulare (erhältlich im Buchhandel oder über die Websites der Landesministerien). Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Gemeinde einzureichen und muss vom Antragsteller sowie vom Architekten oder Zimmermeister unterschrieben sein. Die Gemeinde legt den Bauantrag nach ihrer Entscheidung dem Landratsamt (Bauaufsichtsbehörde) vor. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet, ggf. nach einer Begehung vor Ort, abschließend über die Erteilung der Baugenehmigung.
Sprechen Sie unbedingt mit Ihren Nachbarn über Ihr Vorhaben, zeigen Sie ihnen Pläne und Skizzen und bitten Sie sie um ihr Einverständnis. Die Zustimmung der Nachbarn ist bei jedem Bauvorhaben relevant und beeinflusst die Erteilung der Baugenehmigung.

Wie aussichtsreich eine Antrag auf Baugenehmigung ist, hängt auch davon ab, ob sich das Grundstück im Innen- oder Außenbereich (der Gemeinde) befindet. Die Vermutung, dass eine Genehmigung auf einem abgelegenen Grundstück leichter zu erhalten ist, kann sich als Irrtum erweisen. Für ein bebauungspflichtiges Unterfangen müsste im Außenbereich der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ein aufwendiges Verfahren, in dem auch die Träger öffentlicher Belange wie der Bund Naturschutz, die Landwirtschaftskammer, das Wasserwirtschaftsamt und viele andere gehört werden müssen. Die Errichtung eines Minihauses innerhalb der Gemeindegrenzen wird also (zumindest in Deutschland) in aller Regel einfacher zu realisieren sein. Lassen Sie sich von Ihrer Gemeindeverwaltung beraten!

Fortsetzung: Spezielle Bestimmungen für ausgefallene Standorte

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