Das Bauvorhaben (2): Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug

Fortsetzung des Leitfadens „Die verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens“ – Teil 1: Von der Idee zur Baugenehmigung

Mit dem Eintreffen der Baugenehmigung beginnt für alle Beteiligten die spannendste Zeit eines Bauvorhabens. Nun wird Realität, was bisher nur in den Köpfen der Planer und auf Zeichnungen existierte. Der Bau beginnt.

Viele Bauherren haben große Freude daran, das obligatorische Bauschild, das den Genehmigungsunterlagen des Bauamtes beilag, persönlich aufzuhängen. Für die Dauer der Bauarbeiten muss es gut sichtbar an der Baustelle angebracht werden, damit für jeden sofort erkennbar ist, dass hier legal gebaut wird.

Die bauvorbereitenden Arbeiten

Vor dem ersten Spatenstich sind noch Vorbereitungen nötig. Bauherren, die keinen Generalunternehmer mit der Durchführung und Koordinierung sämtlicher Bauarbeiten beauftragt haben, kümmern sich nun selbst um die Baustelleneinrichtung, die Erdarbeiten und die Gründung des Hauses und sorgen für die termingerechte Fertigstellung aller Arbeiten.

Natürlich wird sich der Lieferant eines Fertighauses konstruktiv in die Vorbereitungen einbringen, auch wenn seine vertraglichen Pflichten erst an der Oberkante der Bodenplatte beginnen sollten. Das gilt insbesondere, falls eine Aufstellfläche für einen Kran nötig ist, um das Haus zu errichten.

Spätestens jetzt müssen auch Bäume gefällt werden, die dem Bau eventuell im Weg stehen. Je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks kann es auch notwendig sein, eine provisorische Baustraße herzurichten, damit Baufahrzeuge später nicht im weichen Boden versinken und die Anfahrt des Bauplatzes problemlos bewältigen können. Zäune mit sehr schmalen Einfahrttoren sind ggf. zu demontieren.

Schließlich muss der Vermessungsingenieur markieren, wo genau Fundamente bzw. eine Bodenplatte liegen sollen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten ist vorher noch ein Planum herzustellen. Im Zuge dieser Erdarbeiten bietet es sich an, auch gleich eine später vorgesehene Einfahrt sowie eventuell erforderliche KFZ-Abstellplätze planieren zu lassen.

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Der symbolische erste Spatenstich

Jedem Bauherren steht es frei, den Spatenstich selbst auszuführen und das auch gebührend zu feiern. In der Praxis kommt das nicht mehr häufig vor, seitdem Bagger wendig genug sind, um auch schmale Fundamentgräben passgenau auszuheben. Je nach den statischen und technischen Gegebenheiten eines Fertighausbaus sind entweder Streifenfundamente ausreichend oder es kommt eine Bodenplatte aus Beton hinzu.

Die ausgehobenen Fundamentgräben werden zuerst mit Beton gefüllt. Ist eine Bodenplatte vorgesehen, wird sie auf den Fundamentstreifen in eine Schalung mit Bewehrung gegossen, sobald der Beton der Fundamente abgebunden hat und belastbar ist. Sind Durchdringungen für die Hausanschlüsse nötig, werden hier bereits passende Rohre eingebaut, bevor der Beton gegossen wird.

Die Trocknungszeit des Betons lässt sich sehr gut nutzen, um die Anschlussleitungen der Versorger für Strom, Wasser, Gas und Abwasser verlegen zu lassen.

Hausbau vor Ort oder im Werk

Wird das Haus vor Ort gebaut – sei es vom Maurer, einer Zimmerei oder per 3D-Druck – folgt die nächste traditionelle Zeremonie bei Fertigstellung des Rohbaus: Beim „Richtfest“ feiern alle Beteiligten – die Handwerker, der Architekt, die Bauherren, Familienangehörige, Freunde und Nachbarn das erreichte Etappenziel. In kleineren Gemeinden ist es nicht unüblich, auch den Bürgermeister und Bauamtsleiter dazu einzuladen. Die Bauherren spendieren Essen und Getränke und besorgen den Richtkranz. Der Richtkranz wird vom Zimmermeister am First befestigt, im Anschluss hält er einen Richtspruch und trinkt auf das Wohl der Hausbesitzer. Gefeiert wird in der Regel an einem Wochentag, damit die Handwerker teilnehmen können.

Wird das Haus fertig angeliefert und der Abschluss der Rohbauphase erfolgt im Werk, können Sie alternativ ein „Dichtfest“ veranstalten, sobald das Haus vor Ort auf seinem Fundament steht. Auf keinen Fall sollten Sie sich diese Gelegenheit zum Feiern entgehen lassen.

Die Lieferung des Fertighauses

Wenn der Tag der Lieferung des Minihauses endlich gekommen ist, sind Bauherren häufig so voller Erwartung, dass sie von dem an sich völlig unspektakulären Vorgang gelegentlich schon fast ein bisschen enttäuscht sind.

Sind alle Einzelheiten optimal vorbereitet, rollt ein Tiny House auf seinen Platz oder ein Kran hebt das Modulhaus von dem LKW, auf dem es angeliefert wurde, auf sein Fundament. Je besser die Vorbereitungen ausgeführt wurden, umso weniger passiert nun.

Im Idealfall sind Elektriker und Installateur vor Ort, um die Anschlüsse sofort mit den vorbereiteten Versorgungsleitungen zu verbinden. Je nach Ausstattung des neuen Hauses könnten Bauherren jetzt schon fast einziehen, aber vorher sollte die Abnahme durchgeführt werden.

Diese Abnahme des Minihauses ist nicht mit der Abnahme des Baus durch das Bauamt zu verwechseln. Nach Lieferung des Hauses geht es um die zivilrechtliche Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung des Herstellers gegenüber dem Bauherren.

Wie bei jeder anderen Bauschlussabnahme werden auch bei einem Tiny- oder Minihaus zahlreiche Rechtsfolgen durch die Abnahme in Gang gesetzt. Privaten Bauherren ist daher zu raten, sich einen Experten für die Abnahme an die Seite zu holen. Findet der Spezialist keine Mängel oder sonstige Gründe, die Abnahme zu verweigern, wird das Protokoll unterzeichnet und der Schlüssel übergeben.

Letzte Formalitäten

Das Bauwerk ist im baurechtlichen Sinn erst fertig, wenn zwei weitere formelle Akte vollbracht sind. Es fehlt noch die Bauabnahme durch das zuständige Bauamt. Dazu sendet der Bauherr die Fertigstellungsanzeige an die Behörde. Ein entsprechendes Formular hat er mit der Baugenehmigung erhalten.

Daraufhin wird die Behörde sich mit dem Bauherren in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Entspricht bei der Ortsbesichtigung alles den Vorgaben der Genehmigung, wird das Bauwerk abgenommen. Ansonsten ergehen entsprechende Auflagen für Nacharbeiten.

Um endgültig ein offizielles Wohnhaus zu werden, muss das Minihaus eine letzte Prüfung bestehen: Der Vermessungsingenieur kommt noch einmal, um das Bauwerk einzumessen. Das bedeutet, er misst z. B. die Positionierung und vor allem die Höhe, um den amtlichen Lageplan zu aktualisieren und um zu prüfen, ob das Haus den genehmigten Abmessungen tatsächlich entspricht.

Hat man sich beispielsweise nicht an die Positionierung der Genehmigungsplanung gehalten und das Haus versehentlich ein paar Zentimeter neben dem geplanten Platz errichtet, könnten Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken tangiert sein. Auch das kontrolliert die letzte Vermessung.

Jetzt ist das neue Wohnhaus endlich komplett fertig und das Bauschild kann entfernt werden. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute zum Einzug in das neue Heim!
 

Bildquellen: Pixabay (Bild 1), Rainer Sturm  / pixelio.de (Bild 2), EKH-Pictures / iStock.com (Bild 3)

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