Das Bauvorhaben (1): Von der Idee bis zur Baugenehmigung
Den Weg durch die verschiedenen Baubehörden muss niemand fürchten, denn er kann ohnehin nicht ohne professionelle Unterstützung zurückgelegt werden. Jedes Bauvorhaben erfordert die Mitwirkung eines zugelassenen Ingenieurs, der Bauwillige auf dem Weg zur Verwirklichung Ihres Traums vom eigenen Haus begleitet.
Ein Architekt ist immer nötig
In Deutschland ergeben sich die maßgeblichen Bauvorschriften aus den Bauordnungen der Bundesländer. Dazu kommen lokal geltende Bebauungs- und Flächennutzungspläne, die weitere Einzelheiten regeln. Bis auf wenige Ausnahmen ist für den Bau eines Einfamilienhauses eine Baugenehmigung erforderlich.
Gibt es einen Bebauungsplan, kann im vereinfachten Anzeigeverfahren gebaut werden. Dazu wird aber auch ein Architekt gebraucht, denn hier muss der Entwurfsverfasser garantieren können, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Bei der Suche nach einem Architekten für den Hausbau ist es wichtig, dass derjenige auch bauvorlageberechtigt ist. Das bedeutet, er muss bestimmte Kriterien erfüllen, um einen genehmigungsfähigen Bauantrag einreichen zu können. Wer bauvorlageberechtigt ist, ergibt sich aus den Landesbauordnungen. In der Regel sind es Diplom-Ingenieure für Hochbau, die Mitglieder in einer Berufskammer sind.
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Die Mitglieder der Architekten- oder Ingenieurkammern sind automatisch in ausreichendem Umfang haftpflichtversichert. Das ist für Bauherren insofern wichtig, als dass Planungs- oder Baufehler je nach Größe des Bauvorhabens durchaus existenzgefährdend sein können. Davor schützen die Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung. Einen solchen Architekten findet man am leichtesten über die Mitgliederliste der örtlichen Architektenkammer.
Individuelle Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Der Architekt wird zuerst die Wünsche der Bauherren in Erfahrung bringen und zu den baulichen und finanziellen Möglichkeiten beraten. Sind die nötigen Eckdaten ermittelt, zeichnet er einen Entwurfsplan. In der Regel wird der Entwurf bereits digitalisiert sein und kann dem Bauherren als 3-D-Visualisierung zeigen, was der Architekt sich hat einfallen lassen, um seine Ideen gestalterisch umzusetzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich alles noch einmal in Ruhe anzusehen und genau zu überlegen, ob alle Einzelheiten wirklich so realisiert werden sollen. Gibt es Änderungswünsche, können sie besprochen und ggf. noch in den Entwurf eingearbeitet werden.
Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird der Architekt mit der Genehmigungsplanung fortfahren, indem er Bauzeichnungen anfertigt, die detaillierter sind als der Entwurf. Dazu kommt, dass mit dem Bauherren viele Entscheidungen zu Baumaterialien getroffen werden müssen, weil für den Bauantrag auch eine Baubeschreibung erforderlich ist, die Auskunft über die wesentlichen Baustoffe geben muss.
Details zur Erschließung müssen ebenfalls jetzt besprochen werden. Ein ortsansässiger Architekt kennt üblicherweise die zuständigen Versorger und ihre Vorgehensweise, sodass der Bauherr sich damit nicht unbedingt befassen muss.
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Bau- und Planungsleistungen aus einer Hand
Eine andere Möglichkeit, seine Bauidee in die Tat umzusetzen, besteht darin, sich direkt an eine Baufirma zu wenden, die auch die Planungsleistungen mit Hilfe zugelassener Architekten und Ingenieure anbietet. Dadurch lassen sich viele Schritte vereinfachen und der Ablauf verkürzt sich.
Bei dieser Vorgehensweise sucht der Bauherr zuerst nach einer Baufirma, die bereit ist, sein Wunschhaus zu errichten, oder ein Standardhaus im Angebot hat, das seinen Vorstellungen entspricht. Dadurch werden dem Bauherren sehr viele Entscheidungen abgenommen, denn die Baufirma hat hier bereits eine gewisse Vorauswahl zu den Einzelheiten und Baustoffen getroffen.
Die Entwurfsplanung entfällt im Grunde, denn wenn auf einen Standardtyp zurückgegriffen wird, liegen die Zeichnungen dazu bereits vor. So kann man direkt in die Genehmigungsplanung einsteigen, wenn man sich über die Details des Bauvorhabens einig ist.
Bauantrag und -genehmigung
Die Erstellung der Unterlagen und die Einreichung des Bauantrages unterscheiden sich auf beiden Wegen nicht. Das Bauantragsverfahren ist ebenfalls nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern folgt der jeweiligen Landesbauordnung, sodass sich geringfügige Unterschiede bei den einzureichenden Dokumenten ergeben können. Im Wesentlichen sind aber immer mindestens erforderlich:
- Lageplan
- Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Nachweise zu Wärmeschutz, Statik u.ä.
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
- Berechnung der Baukosten (Grundlage der Gebührenberechnung)
Soweit es nötig ist, Fachingenieure hinzuziehen – beispielsweise für Statik und Vermessung, kümmert sich in der Regel der Architekt um die Koordinierung seiner Fachkollegen.
Ist der Bauantrag fertig und mit allen Anlagen versehen, erhält der Bauherr ihn zur Unterschrift und kann ihn anschließend bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Die Behörde prüft zuerst, ob der Antrag vollständig ist. Dann erhält der Antragsteller innerhalb von zehn Tagen eine Eingangsbestätigung.
Ab diesem Zeitpunkt läuft die zweimonatige Frist, die den Baubehörden für die Bearbeitung des Bauantrages zur Verfügung steht. Diese Zeit kann zur Vorbereitung der Bauausführung genutzt werden, sodass es mit der Erteilung der Baugenehmigung direkt weitergehen kann – der Bau beginnt!
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Lesen Sie weiter: Das Bauvorhaben (2): Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug