Der Traum vom Minihaus und das Baurecht
Jedes Bauvorhaben beginnt mit einem Traum. Vielleicht sitzen Sie eines Tages am Frühstückstisch und es wird Ihnen bewusst: Etwas stört oder etwas fehlt. Vielleicht sind es die Nachbarn oder auch der Garten mit Terrasse, wo man jetzt gerade viel gemütlicher säße … Ein eigenes Häuschen im Grünen, DAS wäre wunderbar! Vielleicht entlocken Ihnen weiterführende Gedanken jedoch lediglich einen Seufzer angesichts der vermeintlichen finanziellen und bürokratischen Hürden, die sich unvermittelt ins Bild schieben und die schöne Idee schon fast verdrängen.
Ist die bauliche Umsetzung des Traums vom eigenen Häuschen wirklich so kompliziert? Ja und Nein: Wir erhalten viele Beratungsanfragen von Menschen, die meinen, dass Tiny Houses einfach in den Garten gestellt werden können. Anderseits hört man hin und wieder auch das Gerücht, dass man in Tiny Houses nicht wohnen darf. Weder das eine noch das andere ist zutreffend:
Tiny Houses, die zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, unterliegen den gleichen baurechtlichen Bestimmungen wie größere, stationäre Wohnhäuser – weder die Größe oder die Mobilität macht also einen Unterschied. Und, erfüllt ein Tiny House oder Modulhaus die in den Landesbauordnungen aufgeführten Mindestanforderungen an Wohnungen – Aufenthaltsraum, Kochnische, Duschbad und Toilette – und wurde eine Baugenehmigung erteilt, dann darf darin auch gewohnt werden.
Dass Tiny Houses baurechtlich wie andere Wohngebäude behandelt werden, macht ein solches Bauvorhaben also weder einfacher noch komplizierter als andere Bauvorhaben. Man muss einfach nur die nötigen Schritte des Genehmigungsverfahrens kennen und die Voraussetzungen für einen Bauantrag erfüllen.
Auf den folgenden Seiten schildern wir Ihnen, wie der Weg von der Idee bis zum eigenen Haus grundsätzlich verläuft und welche baurechtlichen Aspekte Sie beachten sollten:
Leitfaden: Die verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens
▷ Das Bauvorhaben (1): Von der Idee zur Baugenehmigung
▷ Das Bauvorhaben (2): Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug
Allgemeines Baurecht & Wissenswertes für den Minihaus-Bau
▷ Baurecht und Baugenehmigungen
▷ Grundstückerschließung und Energieausweis
▷ Kostensparende Grundrissplanung
▷ Grundrissplanung in 3D mit CAD-Programmen
Tiny Houses (on Wheels): Baurechtliche Fragen, Melderecht und Straßenverkehrszulassung
▷ Einleitung
▷ Baurecht: Legal wohnen, nur wie und wo?
▷ Straßenverkehrszulassung
▷ Grundstück-Angebote – Baugrund und Stellplätze für Tiny Houses
▷ Versicherungen für Tiny Houses
▷ Trailer für Tiny Houses
Begriffsdefinition: Um Verwirrung zu vermeiden, sind, wenn wir von „Tiny Houses“ sprechen, immer die „Tiny Houses on Wheels (THoW)“ (also die auf einem Trailer aufgebauten Häuschen) gemeint. Bauwagen und Campingwagen bezeichnen wir als eben solche – nicht als Tiny Houses, auch wenn sie zum Wohnen genutzt werden – und auf den Boden gebaute Kleinsthäuschen sind eben Minihäuser – was sowohl massive Häuschen oder auch kleine Modulhäuser sein können.
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Tiny House Herstellervergleich
Damit Sie bei der Vielzahl an Tiny-House-Herstellern den Durchblick behalten und sich ganz bequem von zu Hause aus einen Überblick verschaffen können, haben wir zusammen mit den führenden Tiny-House-Experten den „umfangreichsten Herstellervergleich Europas“ ins Leben gerufen. Wir wünschen viel Spaß und Erfolg damit:)