Minihäuser und das Baurecht – Spezielle Bestimmungen für ausgefallene Standorte

Spezielle Bestimmungen für Eisenbahnwaggons

Wer daran denkt, sich z.B. einen Eisenbahnwaggon auf das Grundstück zu stellen und als Wohnung auszubauen, sollte sich auf Sonderregelungen gefasst machen: Eisenbahnwaggons dürfen nicht in Wohngebieten abgestellt werden, sondern nur in Gewerbegebieten. In Gewerbegebieten darf darin dann wiederum nicht gewohnt werden. Als passendes Gelände käme also nur ein Grundstück in einem Gewerbemischgebiet in Frage. Gerade bei solchen Spezialprojekten ist der Gang auf die Gemeinde schon in der Brainstorming-Phase empfehlenswert, um das Risiko zu vermeiden, kurzentschlossen ein (vermeintliches) „Schnäppchen“ zu machen und dann ohne Aussicht auf eine Baugenehmigung dazustehen. Im Fall von Eisenbahnwaggons wird man sich, sofern man sich nicht vorab einen alten Bahnhof gekauft hat, vielmehr das Grundstück zum Haus, als das passende Haus zum Grundstück suchen müssen.

Liegeplätze für schwimmende Häuser („floating homes“)

Minihäuser lassen sich natürlich auch auf Stelzen ins Wasser oder auf schwimmende Plattformen (Pontons) bauen. Durch die Leichtbauweise und die geringe Größe werden sie bei entsprechendem Unterbau vom Wasser getragen.
Wer in einem Haus auf dem Wasser wohnen möchte und keinen eigenen See besitzt, benötigt einen Liegeplatz und für diesen gelten wasserbaurechtliche Vorschriften. Zukunftsorientierte Städte im Norden Deutschlands, wie z.B. Hamburg, Kiel und Rendsburg, aber auch Berlin, haben bereits mit der Erschließung innerstädtischer Wasserwege als Wohnraum begonnen. Die Anzahl der verfügbaren Plätze wird der Nachfrage allerdings nicht gerecht und Liegeplätze in Gegenden mit guter Infrastruktur sind sehr teuer. Eine Lösung für dieses Dilemma sind speziell konzipierte Hausboote, die in die Kategorie „Sportboote“ eingestuft werden und die somit überall dort liegen dürfen, wo auch Sportboote liegen. Die Auswahl an solchen Plätzen ist groß und die Liegeplatzkosten aufgrund des Angebots realtiv gering.

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