sanierung-altbauWer ein altes Kleinhaus sanieren möchte, benötigt nicht nur umfassende Informationen zum Baurecht und zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Sanierung – aber auch generell bei der Verwendung von recycelten Baumaterialien aus Abbrüchen – sollten Bauherren Arbeitsschutz-Richtlinien und ökologische Aspekte beachten. Das Recycling von Baustoffen ist zwar ökologisch zu empfehlen, doch viele ältere Bauten – insbesondere jene, die zwischen 1950 und 1990 bereits einmal saniert wurden – enthalten Schadstoffe, die fachmännisch abgebaut werden müssen – so z. B. Asbest.

asbest-aussenwandAsbest wurde bereits in der Antike als feuerfestes Material verwendet. Im 19. Jahrhundert wurden die Fasern für die Herstellung von Kleidung für die Feuerwehr, zur Dämmung von Dampfmaschinen und bei der Produktion feuerfester Dächer genutzt. Zwischen 1950 und 1985 wurden über 4 Millionen Tonnen in der Industrie und im Baugewerbe verarbeitet. Erst 1993 wurde Asbest aufgrund der krebserregenden Wirkung vom Markt genommen und die Verwendung als Werkstoff in Deutschland verboten. In der EU gilt dieses Verbot erst seit 2005. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes wird aufgezeigt, in welchen Produkten darüber hinaus Asbest vorhanden sein kann.

1. Was ist Asbest und warum ist es so gefährlich?

atemwegeIm Grunde ist Asbest eine Zusammensetzung aus mehreren Mineralien. Diese in der Natur vorkommenden Rohstoffe bestehen aus Silikatverbindungen, die etwa zwei Mikrometer dicke Fasern bilden. Das feuerfeste Material ist sehr zugfest und elastisch und lässt sich außerdem sehr gut mit anderen Materialien verarbeiten. Asbest ist noch heute in vielen Gebäuden, Maschinen und Fahrzeugen vorhanden.
Die freiwerdenden feinen Fasern gelangen über die Luft in die Atemwege, und reizen dort das Gewebe. Da die Fasern vom Körper nicht abgebaut werden können, entwickelt sich eine sogenannte Asbestose. Laut krebsinformationsdienst.de fördert Asbest die Bildung von Narbengewebe in der Lunge und in den Bronchien und unterstütztdie Entwicklung von Lungen-, Kehlkopf- und Rippenfellkrebs.

2. Der Unterschied zwischen schwach und fest gebundenem Asbest

Asbest wird in zwei verschiedenen Produkten aufgeteilt. Das schwach gebundene Material besitzt einen Asbestanteil von über 60 Prozent. Das fest gebundene Asbest, auch Asbestzement genannt, hat einen Anteil von zehn bis 15 Prozent. Aus dem schwach gebundenen Asbest wurden früher Spitzasbest, Leichtbauplatten, asbesthaltiger Putz, Bodenbeläge und Dämmstoffe für elektrische Geräte hergestellt. Dach- und Wellplatten, Blumenkästen, Gartenmöbel, Rohre, Minigolfbahnen und sogar Tischtennisplatten wurden mit fest gebundenem Asbest verarbeitet. Im Gegensatz zum schwach gebundenen Asbest ist fest gebundener Asbest, auch bekannt als Asbestzement, nur dann gefährlich, wenn das Material mechanisch zerstört oder bearbeitet wird. Anders als beim schwach gebundenen Asbest werden die feinen Fasern erst durch Einwirkung von außen freigesetzt. Sehr gefährlich für den menschlichen Organismus ist der Spritzasbest oder schwach gebundener Asbest. Die Fasern können sich jederzeit automatisch ablösen und sind in der Luft vorhanden.

3. Die gesetzlichen Vorschriften die für die Entsorgung von Asbest

Eine Ausführliche Beschreibung der Vorschriften zum Umgang mit Asbest befindet sich auf der Internetplattform des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, auch IFA genannt. In der aktuellen Gefahrstoffverordnung wird geregelt, wie asbesthaltige Materialien gekennzeichnet, verpackt und entsorgt werden müssen. Eine professionelle Absaugeeinrichtung sowie staubdichtes Arbeiten ist bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest unbedingt einzuhalten. Auch müssen die Asbestrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes dabei berücksichtigt werden. Der unfreiwillige Kontakt zu Asbest während der Arbeit muss umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Bei der Asbestentsorgung durch die Kati GmbH & Co KG wird beispielsweise auf die unterschiedlichen Richtlinien und Anforderungen geachtet, welche auf der Webseite des Anbieters nochmals erläutert werden. Der Anbieter gibt zudem einen Überblick über die Verbreitung des Stoffes. Privatpersonen ist es untersagt mit asbesthaltigem Material zu arbeiten, dieses zu entsorgen,  zu sanieren oder wieder instand zu setzen. Asbestkontakt im privaten Umfeld sollte so schnell wie möglich bei einem Arzt für Umwelt- und Arbeitsmedizin oder beim Hausarzt gemeldet werden.

4. Welches Material wird als Ersatz für Asbest eingesetzt?

Mittlerweile wurden in der Industrie verschiedene Ersatzstoffe für Asbest entwickelt. Die Produkte bestehen meist aus Keramikfasern, Glaswolle oder Steinwolle. Moderne Werk- und Baustoffe, die mit diesen Fasern verarbeitet werden, überprüft das Deutsche Institut für Gütesicherheit und Kennzeichnung e.V. in regelmäßigen Abständen.

5. Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Für die Restaurierung und Sanierung unter Denkmalschutz stehenden Häusern werden grundsätzlich historische Baustoffe u.a. aus Holz oder Stein benötigt. Diese können bei spezialisierten Baustoffhändlern erworben werden.
Da einige ältere Gebäude zum Teil auch mit asbesthaltigen Materialien erbaut oder in der Vergangenheit renoviert worden sind, sollten Bauherren unbedingt einen Fachmann um Rat fragen. Dieser kann die Bausubstanz des Hauses genau untersuchen und bei Bedarf einen professionellen Entsorger damit beauftragen, alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Asbest durchzuführen.

Bildquellen: Rainer Sturm/pixelio.de (Bild 1), Manuel Neiberger/pixelio.de (Bild 2), OpenClips/pixabay.com (Bild 3)

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