Minihaus bauen. Die Basics (2)

Erschließung des Grundes (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon)

Im Zusammenhang mit der Erschließung eines Grundstücks wird generell zwischen verkehrsmäßiger und technischer Erschließung unterschieden. „Erschließung“ bedeutet die Nutzbarmachung von Grundstücken durch Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung), sowie an Ver- und Entsorgungsnetze von Elektrizität, Gas, Wasser und Kanalisation (technische Erschließung). Die Erschließung eines Grundstücks ist Grundvoraussetzung für seine Bebaubarkeit. Erschließungsbeiträge sind sowohl an die Gemeinde als auch an die Versorgungsträger zu entrichten.

Bei Bedarf kann auch ein Minihaus relativ autark konzipiert werden: mit Photovoltaik-Anlage, Solarthermie mit Speicher, Wassertank und Humustoilette. Telefon- und Internet-Anschluss werden ja ohnehin über das Mobilfunknetz zur Verfügung gestellt. Ausgeklügelte Systeme zur Strom- und Wärmeversorgung und Abwasserentsorgung ermöglichen heutzutage auch im Minihaus den Komfort, den wir aus dem vollangebundenen Haus gewohnt sind.

 


Tiny House Planungs-Tool

Damit Sie bei der Vielzahl an Tiny-House-Herstellern den Durchblick behalten und sich ganz bequem von zu Hause aus einen Überblick verschaffen können, haben wir zusammen mit den führenden Tiny-House-Experten das folgende kostenlose „Tiny House“- Planungs-Tool ins Leben gerufen. Dieses funktioniert dabei nach folgendem Grundsatz: 1. Bedarf festlegen, 2. Passende Anbieter finden, 3. Inspirieren lassen (Beispiele, Ideen, etc.), 4. Tipps zur Planung erhalten. Wir wünschen viel Spaß und Erfolg damit:)

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Energieausweis und Dämmwerte

In Deutschland ist seit 2009 der Energieausweis (früher „Energiepass“) für Wohngebäude Pflicht. Nach der Energieeinsparverordnung ist bei Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Ausgenommen hiervon sind „kleine Gebäude“, das sind Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche (§ 8 EnEV 2014).

Der Energieausweis attestiert die Energieeffizienz eines Gebäudes und die Energiekennzahl ist Grundlage für die Entscheidung ob eine Baugenehmigung erteilt wird oder nicht. Vereinfacht dargestellt, gibt die Energiekennzahl an, wie viele Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter Wohnfläche in einem Jahr benötigt werden, um das Haus zu beheizen.
Eine gute Energiekennzahl ergibt sich durch viel Wohnfläche und wenig Außenfläche, daher haben z.B. Passivhäuser in der Regel eine (zweigeschossige) Würfelform. Tiny Houses schneiden bei der Energiekennzahl in der Regel allein aufgrund der rechnerischen Vorgehensweise schlecht ab: je geringer die Wohnfläche, desto schlechter das Verhältnis Wohn-/Außenfläche. Bei Planung und Bau eines Minihauses sollte also geprüft werden, ob ein zweigeschossiger Bau zur Annäherung an die Würfelform möglich ist. Abgesehen davon sind die in Anlage 3 zu §§ 8 und 9 EnEV 2014 aufgeführten Wärmeschutz-Anforderungen an die Außenhülle zu erfüllen: Der maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient für Außenwände liegt demnach bei 0,24 W/(m²·K) und für Fenster bei 1,30 W/(m²·K). Werte, die in einem Bereich liegen, der beim Bau von Minihäusern mit den meisten gängigen Baustoffen und Dämmmethoden erreicht werden kann. Anders sieht es nur (bedingt durch die Maximalmaße und das Maximalgewicht) bei Tiny Houses on Wheels aus.

Ein immer wieder hervorgehobener Pluspunkt von Minihäusern ist die Schonung von Ressourcen. Wie lässt sich dieses Argument mit „schlechten“ Energiewerten vereinbaren?
Der absolute Energieverbrauch ist bei Minihäusern wesentlich geringer als bei konventionellen Einfamilienhäusern mit über 100 Quadratmetern Wohnfläche. Allein schon durch die Energieeinsparung beim Bau. Der Primärenergieverbrauch lässt sich beim Bau eines Minihauses oder Singlehauses durch die Auswahl alternativer, natürlicher Bau- und Dämmstoffe zusätzlich senken. Absoluter Spitzenreiter bei der (Primär-)Energieersparnis ist Seesgras und Stroh, gefolgt von Zelluloseflocken und Schafwolldämmfilz. Eine Verringerung des Heizwärmebedarfs lässt sich lt. einer Testreihe des Fraunhofer Instituts aber auch durch die Anbringung von Plissees bzw. Wabenplissees an den Fenstern erzielen.

Beim Bau eines Minihauses ist seit November 2011 nicht nur die Energieeinsparverodnung, sondern auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu beachten. Auch hier sind jedoch Wohngebäude mit höchstens 50qm Nutzfläche ausgenommen, sowie Ferien- und Wochenendhäuser, die maximal vier Monate im Jahr genutzt werden. Für alle anderen Wohngebäude gilt, dass die benötigte Energie zum Heizen, für das Warmwasser und zum Kühlen teilweise über erneuerbare Energie gedeckt werden muss. Ein informatives PDF zu Wärmegesetz und EnEV mit Erläuterungen und Kommentaren zur praxisgerechten Anwendung finden Sie unter https://service.enev-online.de.

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